Abgabefrist 31.5.2013 versäumt - meist kein Problem !

... falls Sie den Abgabetermin (31. Mai 2013) für Ihre Steuererklärung 2012 übersehen haben, ist es in vielen Fällen noch nicht zu spät, eine Fristverlängerung an das für Sie zuständige Wohnsitzfinanzamt zu senden.

Anträge auf Fristverlängerungen können auch rückwirkend gestellt werden.

Sofern nicht individuelle Besonderheiten vorliegen, erhalten Sie im Regelfall stets bis 30. September 2013 Zeit um Ihre Steuererklärung einzureichen. I.d.R. auch ohne ganz besondere Gründe.

Alle unsere Mandanten haben automatisch Zeit bis 31.12.2013 für die Abgabe der Steuererklärungen des Jahres 2012.



Eingestellt am 03.06.2013 von S. Härtl


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