Auslandszahlungsverkehr und hohe Kosten vermeiden, so gehts:

Hohe Gebühren beim Auslandszahlungsverkehr vermeiden Sie am Besten durch nachfolgende Vorgehensweise:

Das Wichtigste ist, dass Sie mit dem Auftragspartner – schriftlich – vereinbaren, welche Zahlungsbedingung gelten soll

Ein Beispiel vorab:

Haben Sie mit Ihrem Auftragspartner für eine Zahlung durch Sie in das Ausland, eine sogenannte BEN Vereinbarung getroffen, so trägt der ausländische Zahlungsempfänger alle Transaktionskosten Ihrer Bank und seiner Bank.
  • Innerhalb der EU sind die Kosten im Allgemeinen nicht außergewöhnlich hoch.
  • Für ALLE anderen Auslandszahlungen, gleich welcher Währung, gibt es sogenannte SHARE-, OUR- und BEN-Zahlungsvereinbarungen, die Sie nutzen sollten.
  • Achten Sie auf die bei Ihrer Bank geltenden Grundeinstellungen für solche Auslandszahlungen, ggf. müssen Sie die Art einzeln jeweils vereinbaren.

Es gibt folgende Möglichkeiten der Vereinbarung:

SHARE-Vereinbarung:

Im Falle einer SHARE-Zahlung in ein EWR-Land in € oder einer anderen EWR-Währung tragen Auftraggeber und Zahlungsempfänger jeweils die Entgelte ihrer eigenen Banken;
Im Falle einer SHARE-Zahlung in ein NICHT EWR-Land (Währung egal) trägt der Zahlende „nur“ die Kosten der eigenen Bank. Der Empfänger trägt alle Kosten aller zwischengeschalteten Banken;
Beim Empfang einer SHARE Zahlung gilt obiges umgekehrt.

OUR-Vereinbarung:

Im Falle einer OUR Vereinbarung, trägt der Zahlende alle Entgelte und Auslagen die auf dem Weg des Geldes entstehen.

BEN-Vereinbarung:

Im Falle einer BEN Vereinbarung, trägt der Zahlungsempfänger alle Kosten die auf dem Weg des Geldes entstehen.

Hinweis und Handlungsempfehlung:



Eingestellt am 02.09.2016 von S. Härtl


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