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Auslandszahlungsverkehr und hohe Kosten vermeiden, so gehts:
Hohe Gebühren beim Auslandszahlungsverkehr vermeiden Sie am Besten durch nachfolgende Vorgehensweise:
Das Wichtigste ist, dass Sie mit dem Auftragspartner – schriftlich – vereinbaren, welche Zahlungsbedingung gelten soll
Ein Beispiel vorab:
Haben Sie mit Ihrem Auftragspartner für eine Zahlung durch Sie in das Ausland, eine sogenannte BEN Vereinbarung getroffen, so trägt der ausländische Zahlungsempfänger alle Transaktionskosten Ihrer Bank und seiner Bank.- Innerhalb der EU sind die Kosten im Allgemeinen nicht außergewöhnlich hoch.
- Für ALLE anderen Auslandszahlungen, gleich welcher Währung, gibt es sogenannte SHARE-, OUR- und BEN-Zahlungsvereinbarungen, die Sie nutzen sollten.
- Achten Sie auf die bei Ihrer Bank geltenden Grundeinstellungen für solche Auslandszahlungen, ggf. müssen Sie die Art einzeln jeweils vereinbaren.
Es gibt folgende Möglichkeiten der Vereinbarung:
SHARE-Vereinbarung:
Im Falle einer SHARE-Zahlung in ein EWR-Land in € oder einer anderen EWR-Währung tragen Auftraggeber und Zahlungsempfänger jeweils die Entgelte ihrer eigenen Banken;Im Falle einer SHARE-Zahlung in ein NICHT EWR-Land (Währung egal) trägt der Zahlende „nur“ die Kosten der eigenen Bank. Der Empfänger trägt alle Kosten aller zwischengeschalteten Banken;
Beim Empfang einer SHARE Zahlung gilt obiges umgekehrt.
OUR-Vereinbarung:
Im Falle einer OUR Vereinbarung, trägt der Zahlende alle Entgelte und Auslagen die auf dem Weg des Geldes entstehen.BEN-Vereinbarung:
Im Falle einer BEN Vereinbarung, trägt der Zahlungsempfänger alle Kosten die auf dem Weg des Geldes entstehen.Hinweis und Handlungsempfehlung:
- Bei JEDER Überweisung von mehr als 12.500 € in das Ausland oder aus dem Ausland sind Meldungen an die Bundesbank (AWV-Meldung) zu erteilen. Weitere Informationen unter https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/meldewesen.html
- Link zur Übersicht der Transaktionskosten verschiedener Banken (udongo.de Stand 2016) unverbindlich und ohne jede Gewähr.
Eingestellt am 02.09.2016 von S. Härtl