Bankwesen - SEPA Verfahren

Was Sie über SEPA wissen sollten, haben wir - Steuerberater München Team Härtl - für Sie zusammengestellt:

Was bedeutet SEPA-Verfahren

wortwörtlich SEPA = Single Euro Payments Area.

WANN und WO greift das SEPA-Verfahren?

  • Am 1.2.2014 löste in der gesamten EU das SEPA Verfahren alle bisherigen elektronischen Zahlungsverkehrssysteme ab.

Was SEPA änderte:

  • Die Kontonummer wird ersetzt durch die IBAN
    (IBAN = International Bank Account Number) und die
  • Bankleitzahl wird ersetzt durch die BIC
    (BiC = Bank Identifier Code)
  • EU-Weit sind nun einheitliche Überweisungsformulare für In- und Auslandszahlungen geschaffen
  • Das Abbuchungs- und Einzugsermächtigungsverfahren wurde ersetzt durch die SEPA-Lastschrift

Dieser neue Lastschriftprozess hat höhere Anforderungen - im wesentlichen auf Seiten desjenigen der eine Lastschrift zieht! Sie benötigen:

  1. eine Gläubiger ID - ausgestellt von der Bundesbank (siehe nächster Abschnitt Gäubiger ID)
  2. eine sog. Mandatsreferenz, eine in Ihrem Unternehmen für den Kunden eindeutige Nummer (Siehe Abschnitt Mandatsreferenz)
  3. die sog. Pre-Notification, das bedeutet: Zukünftig sind Zahlungspflichtige vor dem Zahlungseinzug über die Höhe der Lastschrift und den Einzugstermin zu informieren. Am Besten geeignet ist zum Beispiel die zugestellte Rechnung mit Fälligkeitsangabe, Betrag, Gläubiger-ID, und Mandatsreferenz. Übermitteln Sie rechtzeitig die Informationen zu den Zahlungseinzügen an die Zahlungspflichtigen!

Beantragung einer Gläubiger-ID:

  • Diese erhalten Sie ausschließlich auf Antrag im Internet über die
    www.bundesbank.de/Navigation
  • Jeder Bürger und jedes Unternehmen nur eine einzige Gläubiger-ID Nummer
  • Zur Antragstellung wird eine email Adresse benötigt
  • Innerhalb von 10 Tagen erhält der Antragsteller einen Link zur Vervollständigung der Daten an diese Email Adresse zugesandt
  • Nach der Freischaltung - die ein paar Wochen dauern kann - wird der Antragseller über die zugeteilte Gläubiger-Identifikationsnummer per email informiert

Die SEPA Lastschrift:

  • Für Deutsche Unternehmen ist die Umstellung sicher nicht ganz so aufwändig, wie in anderen europäischen Ländern, denn Hierzulande ist eine Zweiteilung einer Lastschrift in Abbuchungsverfahren oder Einzugsermächtigungsverfahren bereits bekannt!
  • Diese Unterscheidung bleibt bestehen - die Bezeichnungen ändern sich jedoch!

ZWEI ARTEN der SEPA Lastschrift wird es geben:

1.) Einzugsermächtigung wird zur SEPA-Basislastschrift (=SDD Core)

  • Für die SEPA-Basislastschrift ist nur ein Mandat (=eine privatschriftliche Erlaubnis) erforderlich (wie bisher)
  • Der Zahlungsempfänger (Creditor) wird vom Zahlungspflichtigen (Debitor) ermächtigt, Lastschriften zu ziehen (wie bisher)
  • Die kontoführende Bank wird beauftragt, die übermittelten Lastschriftanweisungen zu erfüllen und das entsprechende Konto zu belasten (wie bisher)
  • Die Bank des Zahlungspflichtigen prüft dieses Mandat (SEPA Lastschrifteinzugserlaubnis) nicht
  • Die Erlaubnis ist nicht bei der Bank abzugeben
  • bereits schriftlich erteilte Einzugsermächtigungen bleiben gültig" - Es müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate eingeholt werden
  • Die Widerspruchsfrist beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung.
  • Die Vorlauffrist (=die Zeit bis das Geld gutgeschrieben wird) beträgt bei erstmaligen Einzug 5 Banktage, bei Folgeeinzug 2 Banktage
  • Die AGBs der Banken können von diesen Regelungen abweichen
  • Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die gesetzliche Rückgabezeit/Widerspruchsfrist bis zu 13 Monate

2.) Abbuchungsverfahren wird zur SEPA-Firmenlastschrift (=SDD B2B)

Abweichend von der SEPA Basis-Lastschrift sind bei der SEPA Firmen-Lastschrift
(=SEPA Direct Debit B2B) folgende Besonderheiten zu beachten:
  • SDDB2B - Einzüge erfolgen nur zwischen Unternehmen(ern)
  • Nicht möglich zwischen Unternehmer und Verbrauchern
  • Es ist ein B2B Mandat erforderlich SEPA Lastschriftmandat
  • Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank das Mandat vorlegen.
  • Die Lastschrift muss spätestens einen Tag vor Fälligkeit der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen
  • eine Rückgabemöglichkeit durch den Zahlungspflichtigen wegen Widerspruchs

Was ist für Sie als Unternehmer nun zu tun?

Empfehlung 1: jetzt schon eine neue Gläubiger ID beantragen

  • Da künftig für eine ordentliche SEPA Lastschrift eine Gläubiger ID anzugeben ist, emfehlen Wir Ihnen dringend sich durchaus jetzt bereits und zwar sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner eine Gläubiger ID bei der Bundesbank zu besorgen.
  • Die Beantragung ist relativ einfach und Heute bereits elektronisch möglich.

Empfehlung 2: NEUE SEPA Lastschrift Formulare verwenden!

Sie können zum einen bei Ihrer Bank ein entsprechendes Formaular beantragen oder aber auch ein eigenes Entwerfen das folgenden Inhalt haben sollte:
Formular Muster SEPA Lastschrifteinzug 2014 / Quelle: www.datev.de
Formular Muster SEPA Lastschrifteinzug 2014 / Quelle: www.datev.de

Achtung: Eindeutige Identifizierbarkeit durch Gläubiger-ID und Mandatsreferenz wird notwendig

  • Voraussetzung für den Einzug einer SEPA Lastschrift ist also auch das Ihren vorliegende eigenhändig unterzeichnete "Mandat" (Einzugsermächtigung) zum anderen die Mandatsreferenz.
  • Wichtig: Alte Einzugsermächtigungen verlieren Ihre Gültigkeit nicht! Sie sind jedoch u.E. verpflichtet Ihrem Kunden (Mandanten) die Ihm zugeteilte Mandatsreferenz mitzuteilen.
  • In dem neuen SEPA Lastschriftformular ist also neben Ihrer Gläubiger ID, die laufende Nummer (Mandatsreferenz) die Sie dem Kunden erteilt haben und Ihre IBAN und BIC anzugeben.
  • Alten Lastschriftseinzugsermächtigungs - Formularen müssen Sie ggf also nachträglich eine Mandats-Referenznummer zuteilen
  • Diese Daten stehen dann auch auf dem jeweiligen Kontoauszug beider Zahlungspartner

Video zum Thema SEPA:

Falls Sie lieber ein Video sehen möchten, als zu lesen, verbinden wir Sie auf dem nachfolgenden Link/Video mit einem guten Video von datev.de auf YOUTUBE über genau dieses Thema und auch über die Einführung von Compliance Regeln im Unternehmen...
(Wir haben Sie aber praktisch schon zum lesen gezwungen :-))


Eingestellt am 27.06.2013 von S. Härtl , letzte Änderung: 01.08.2018 von Michael Strohschein


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