Bei verspäteter Abgabe wird sofort die Straf- und Bußgeldstelle informiert

Haben sie eine Steuer-Anmeldung (USt/Lst/KapEst) verspätet abgegeben, werden diese Daten ab sofort (Januar 2012)an die Steuerstraf- und Bußgeldstelle weitergeleitet! U.E. droht eine Eskalation denn im Einfachsten Fall leidet dadurch der Ruf eines jeden Einzelnen. Auch wenn nur einmal vergessen wird eine Anmeldung rechtzeitig abzugeben.

Nach der neuen Verwaltungsrichtlinie (AStBV, Nr. 132 Abs. 1 - sog "Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012") sollen die Finanzämter ab sofort alle verspätet abggegebenen Erklärungen unverzüglich an die Strafsachenstelle weitergeben.

Die Infomationen werden dort gesammelt und wann und wie reagiert wird bleibt derzeit noch offen, und wann und ob diese gelöscht werden ist ebenfalls fraglich. Es kann langfristig nur schädlich sein, wenn die Steuerstraf- und Bußgeldstelle über einen Steuerpflichtigen bereits negative Akteneinträge/ Informationen besitzt. Diese werden im Zweifel dann wohl immer gegen "den Angeklagten" verwendbar sein.

  • Probleme und Ungerechtigkeiten erwarten wir insbesondere in Fällen von Krankheit, fehlenden Unterlagen oder einfach nur vergessenen Anmeldungen.
  • Bisher gab es keine automatische Einschaltung der Straf- und Bußgeldstelle, wenn Steueranmeldungen verspätet beim Fiananzamt eingingen.


Eingestellt am 20.01.2012 von S. Härtl


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