Benzingutscheine steuerfrei !

Benzingutscheine mit aufgedruckten Wert, galten bisher als Barlohn.
Der BFH beurteilt diese inzwischen als Sachlohn - steuerfrei.

Benzingutscheine für Arbeitnehmer sind als "Zuckerl" attraktiver denn je.

Diese bleiben im Rahmen der Sachbezüge steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die monatliche Freigrenze pro Arbeitnehmer von EUR 44 (2011) nicht überschritten wird.

Bisher hat die Finanzverwaltung regelmäßig Barlohn angenommen, wenn ein Gutschein auf einen anzurechnenden Betrag lautete oder einen Höchstbetrag ausgewiesen hat. Der BFH hat hierzu nun seine höchstrichterliche Auffassung/Rechtsprechung in mehreren Urteilen erneuert. Es kommt nun darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen Bar- bzw. Sachlohn beanspruchen kann.

In folgenden Fällen handelt es sich daher um abgabenfreien Sachbezug/Sachlohn:
(das gilt stets nur soweit der Arbeitnehmer diesen Betrag nicht auch in bar hätte beanspruchen können – Eine Umwandlung von Arbeitslohn in Sachbezug ist nicht möglich):
• Der Arbeitgeber räumt seinen Arbeitnehmern das Recht ein, gegen Vorlage einer elektronischen Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle auf Kosten des Arbeitgebers bis zu einem Höchstbetrag von monatlich EUR 44 zu tanken.
• Der Arbeitgeber übergibt Benzingutscheine an Arbeitnehmer , die auf einen Betrag bis EUR 44 lauten.
• Der Arbeitgeber übergibt Geschenkgutscheine an Arbeitnehmer (z. B. eines Kaufhauses), die auf einen Betrag bis EUR 44 lauten.

Hinweis:
Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass einem Arbeitnehmer im gleichen Monat nicht insgesamt Sachzuwendungen von mehr als EUR 44 zukommen (z. B. Aushändigung von zwei oder mehr EUR 44-Benzingutscheinen im gleichen Monat).
In dem entschiedenen Fall zu den Benzingutscheinen hatten die Arbeitnehmer die Gutscheine auch im Monat der Aushändigung eingelöst. Wir empfehlen daher, dies zur Sicherheit genauso zu handhaben. Die meisten Autofahrer dürften nicht zuletzt angesichts der hohen Benzinpreise eine solche Benzinmenge sowieso monatlich benötigen.



Eingestellt am 10.03.2011 von S. Härtl


Bewertung: 2,2 bei 13 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)