Besonderheiten Selbstanzeige mit ausländischem Kapitalvermögen

Bitte Vorsicht bei ausländischen Investmentfonds im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige!

In Einkünften aus Kapitalvermögen befinden sich unserer Erfahrung nach oft ausländische Investmentfonds deren Besteuerung in Deutschland als äußerst differenziert und schwierig zu bezeichnen ist.

  • Diese Fonds sind zu unterschieden nach weiß, grau oder schwarz und sind auch jeweils als entweder transparent, teiltransparent oder intransparent zu klassifizieren (AiG und InvStG)
  • Zu Beachten ist bei Selbstanzeigen besonders auch der Wechsel zum Halbeinkünfteverfahren. Dieser Systemwechsel führte in zahlreichen kleineren Fällen der Selbstanzeig sogar zu Erstattungen aufgrund ab dem VJ 2009.
  • Mindestens ebenso wichtig ist, zu wissen welche ausländischen Kapitalertragsteuern, die einbehalten wurden, auch anrechenbar sind und natürlich auch dass diese Anrechnung beantragt werden muss
  • Übersieht man diese vielfältigen Auswirkungen droht die Unwirksamkeit der Selbstanzeige. Die Klassifizierung vorzunehmen erfordert Erfahrung, Literaturverzeichnisse zu den Investmentfonds sowie Zugriff auf Datenbanken wie DATEV LEXINFORM, über die in Summe nur eine fachlich erfahrene Kanzlei verfügt. Besonders schwierig wird dieses Themenfeld im Rahmen von Selbstanzeigen, da dann ja u.U. über mehr als 10 Jahre rückwirkend diese Daten benötigt werden.

Was sind intransparente Fonds?

Intransparente Fonds sind Fonds die Ihrer Veröffentlichungspflichten in Deutschland nicht nachgekommen sind – hier ist eine Pauschalbesteuerung anzusetzen Steuerpflichtig sind 70% des Wertsteigerung des Rücknahmepreises eines Jeden Jahres, mindestens jedoch 6 % des Rücknahmepreises am 31.12. eines Jahres. Diese Regelung in D wird aktuell noch vom EuGH überprüft, deshalb sind Veranlagungen mit intransparenten Fonds stets offen zu halten (Einspruch).

Stand 3.9.2014

rechtliches zum News-Artikel:
....sollen aus der Praxis entwickelt, nur einen Anstoß geben, auf wichtige Punkte der Besteuerung Augenmerk zu legen um Fehler zu vermeiden. Dieser Artikel erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit und ist lediglich eine unverbindliche Information, die motivieren soll, sich in dertigen Fällen fachmännischen Rat aus Ihrer Region einzuholen.


Eingestellt am 03.09.2014 von S. Härtl


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