Warum Jahresabschlusskosten sich erhöht haben....

sagen wir Steuerberater München Team Härtl Ihnen mit dieser Seite:

Die Bilanzierung für Geschäftsjahre ab 2010 nach BILMOG
ist aufwändiger und "anders"
als bisher!

  • Für Kleinbetriebe oder Freiberufler, die Ihren Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung (nach §4(3)EStG) ermitteln, änderte sich nichts ! Sie können diese Seite wieder verlassen....
  • Für Unternehmen(r), die nach handelsrechtlichen Grundsätzen Bilanzen aufstellen gilt: erstmals für den Jahresabschluss 2010 das BILMOG.

Das bedeutet konkret für Sie:

Das BilMoG zieht eine Anpassung der Bilanzierungs- und Gewinnermittlungsvorschriften an die internationalen Vorschriften nach sich. Deshalb kommt es in Ihrem Jahresabschluss möglicherweise zu Abweichungen zwischen der Buchführung bzw. dem Jahresabschluss nach HGB und der steuerlichen Gewinnermittlung.
Bisher waren diese beiden Bereiche eng aneinander gebunden, ja sogar jeweils füreinander Maßgeblich.

Es sind nun 2 Bilanzen zu erstellen: die Handelsbilanz und die Steuerbilanz.

Die Handelsbilanz

die der Kaufmann wie bisher der Bank vorgelegt und für die Offenlegung verwendet.
Sie gilt auch als Grundlage für die Prüfung einer evtl. Insolvenzantragspflicht.

Die Steuerbilanz,

deren Ergebnis in die Steuererklärungen einfließt ist nach steuerrechtlichen Grundsätzen aufzustellen.
Deshalb machen die Jahresabschlüsse 2010 und alle folgenden Jahresabschlüsse Ihnen und uns (dem Steuerberater) erheblich mehr Arbeit, als bislang.
Leider gibt es keinen Ausweg aus diesem Dilemma, denn die Buchführung nach HGB darf unter Androhung von strafrechtlicher Verfolgung nicht verletzt werden, ebenso wenig wie die Vorschriften der steuerlichen Gewinnermittlung. Für das Jahr 2010 gibt es also einen weiteren zusätzlichen Handlungsbedarf.

Und bereits zum 01.01.2010 ist aus dem Jahresabschluss vom 31.12.2009 eine Anpassungsbilanz abzuleiten. Diese Anpassungsbilanz ist ein einmaliger Vorgang.

Wir, haben uns mit den Vorschriften des HGB in der Fassung des BilMoG intensiv beschäftigt. Positiv ist, dass die DATEV uns umfangreiche Tools zur Verfügung stellt, die die Arbeit an getrennten Bilanzen erleichtert. Deshalb wird es uns gelingen, den Aufwand für die Erstellung zweier getrennter Bilanzen so minimal wie möglich zu halten. Dennoch gilt, dass ein Mehraufwand verbleiben wird und getragen werden muss. Deshalb wird der Jahresabschluss 2010 teurer werden, als der des Vorjahres. Wir sind uns sicher, wir finden eine einvernehmliche Lösung.

Vor Beginn der Arbeiten an den Jahresabschlüssen für das Jahr 2010 werden wir ein Gespräch mit Ihnen führen. Dabei geht es nur zum einen um die Beauftragung und das Honorar, zum Anderen darum, für Entscheidungen zu sorgen, wie die Handelsbilanz nach BilMoG inhaltlich aussehen soll. Die Ausübung von Wahlrechten, deren Entscheidung Ihnen - dem Unternehmer - obliegt und die Sie dann im Zusammenwirken mit uns entscheiden werden können.

Dieser Herausforderung stellen wir uns gemeinsam mit Ihnen.



Eingestellt am 25.05.2011 von S. Härtl , letzte Änderung: 01.03.2012 von Michael Strohschein


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