Die A1 Bescheinigung

Bei Dienstreisen ins Ausland ist zu beachten, dass Arbeitnehmer und Selbständige bei jeder beruflichen Tätigkeit in Europa, stets eine A1-Bescheinigung "an Board" haben müssen.....

hier wie wichtigsten Informationen zur A1 Bescheinigung:

  • Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend (auch bei nur einem Tag) und im Rahmen eines in Deutschland bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Arbeiten in andere EU- Mitgliedsstaaten, EWR Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein) und auch in die Schweiz entsandt werden, müssen eine A1 Bescheinigung mitführen und können so (auch bei längeren Auslandsaufenthalten bis 2 Jahre) nachweisen dass Sie versichert sind und weiterhin in der deutschen Sozialversicherung bleiben.
  • Arbeitgeber bzw. Selbständige sind gleichermaßen zur Mitführung einer A1 Bescheinigung - also auch zur Antragstellung verpflichtet.
Seit 2019 ist für jede Entsendung eine A1 Bescheinigung zu beantragen und auch mitzuführen. In der Tat gilt das schon seit 2010!, doch seit diesem Jahr wird (erheblich mehr) Augenmerk auf die Umsetzung der Vorschriften in den Medien bei den Ämtern sowie bei betroffenen europäischen Leistungsempfängern geachtet.

Ein Beispiel: Bei Projektarbeit eines D-Unternehmens, das Arbeitnehmer in die Schweiz entsendet, kann ohne Vorlage einer A1 Bescheinigung der Zutritt zum Werksgelände verweigert werden.

Die Antragstellung erfolgt entweder
  • durch den Arbeitgeber selbst via www.sv-net.de für Arbeitnehmer, bzw. für Selbständige bei www.dvka.de oder
  • durch Beauftragung der Kanzlei bzw. Lohnabrechnungsstelle
WO wird beantragt:
Die Antragstellung für Arbeitnehmer erfolgt stets digital und ist vor Reiseantritt bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers durchzuführen. Bei privat krankenversicherten und Selbständigen erfolgt die Antragstellung bei der www.dvka.de .

WAS wird gemeldet:
Im Wesentlichen die Adressdaten der Beteiligten, die voraussichtliche Reisedauer, die Art der Leistung und die Branche. Alle zur Antragstellung benötigten Informationen über finden Sie in den Antragsformularen unten auf dieser Seite.

MITFÜHRUNGSPFLICHT: Die A1 Bescheinigung entweder in Papierform oder digital mitzuführen. Sind die Angaben in der elektronischen Antragstellung vollständig, so wird die A1 Bescheinigung innerhalb eines Tages (meist nur Stunden) von der zuständigen Krankenkasse bei der auch die Antragstellung erfolgt, ausgestellt und ist digital abrufbar.

Bitte beobachten Sie die Weitergeltung, denn die A1 Bescheinigung ist inzwischen bereits wieder umstritten und könnte wieder komplett abgeschafft werden

A1-Formular für Selbständige
Speichern Öffnen A1FormularfrSelbstndige.pdf (45,61 kb)

A1-Formular für Arbeitnehmer
Speichern Öffnen A1FormularfrArbeitnehmer.pdf (96,59 kb)



Eingestellt am 05.06.2019 von S. Härtl
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