ELENA Verfahren wird zum 1.1.2012 eingestellt !

Update 9/2011:
Da das ELENA-Verfahren derzeit noch Gesetz ist, kann man das nur durch ein weiteres Gesetz ändern, dessen Inkrafttreten zum 1.1.2012 geplant ist.Die Pressestelle des Bundesministeriums bestätigte am 31.8.2011, dass der Gesetzentwurf zur Aufhebung von ELENA derzeit noch zwischen den Ressorts abgestimmt wird.

Bisheriger Artikel:

Das ELENA-Verfahren, bei dem monatlich viele Daten zum Arbeitsentgelt für verschiedene sozialversicherungsrechtliche Zwecke zusammengefasst erhoben und gespeichert werden wird gestoppt/eingestellt !

Das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) bleibt !.

Das BMF betont, dass es sich um zwei unterschiedliche Verfahren handelt, deren Datenbanken völlig unabhängig voneinander stehen und es gibt auch keinerlei Datenaustausch zwischen ihnen.

Das ELStAM-Verfahren wird verwendet um die für den Einbehalt von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Arbeitslohn erforderlichen Abzugsmerkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge und ggf. andere Freibeträge, elektronisch zu speichern und dem Arbeitgeber zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Diese Merkmale waren bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte in Papierform eingetragen.

Die Regelungen zum ELStAM-Verfahren sollen planmäßig Ende dieses Jahres beschlossen werden, so dass das elektronische das dauerhafte Verfahren dann ablöst. Der Starttermin Januar 2012 für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bleibt also bestehen.

Quelle: Bundesfinanzministerium vom 19.07.2011



Eingestellt am 25.07.2011 von S. Härtl


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