Erleichterungen für Kleinstunternehmen GmbH, UG, GmbH & Co KG

Erleichterungen bei der Abschlusserstellung und Offenlegung

  • Kein Anhang mehr erforderlich, wenn Angaben zu Vorschüssen und Krediten an Geschäftsführer oder Gesellschafter in der Bilanz ausgewiesen werden
  • Geringere Darstellungstiefe im Jahresabschluss
  • Wahlrecht zur Offenlegung im Bundesanzeiger oder nur Hinterlegung der Bilanz (Diese muss aber auch elektronsich erfolgen - ist aber nicht automatisch öffentlich.

Good News für Kleinstunternehmen in beschränkt haftenden Rechtsformen:

Erleichterungen für wen?

Die Erleichterungen gelten für Kleinstunternehmen die beschränkt haften, wie z.B:
  • GmbH
  • UG
  • GmbH & Co KG
  • auch für AG`s (aber das ist wohl eher unwahrscheinlich)

Kriterien für die Klassifizierung als Kleinstunternehmen:

Unternehmen für die die Erleichtungen gelten, müssen an
zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen
zwei der drei folgenden Merkmale
nicht überschreiten:
  • Bilanzsumme bis 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse bis 700.000 Euro
  • durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 10

Ab Wann

gelten diese Erleichterungen für Kleinstkaptialgesellschaften?

  • bereits für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2012 oder später,i.d.R. also bereits für den Jahresabschluss 2012


Eingestellt am 02.08.2012 von S. Härtl , letzte Änderung: 07.08.2013 von Michael Strohschein


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