Ferienjobs 2011 für Schüler und Studenten

Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei

Während der Ferien können Schüler unbegrenzt sozialversicherungsfrei Geld verdienen. Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • dass die Beschäftigung im Voraus
  • auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage
  • im Kalenderjahr befristet ist.
Vorteile:
Auch Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls nicht an, weil es sich nicht um sogenannte Minijobs handelt.
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BITTE BEACHTEN:
  • Für das ausüben eines Ferienjobs gelten Altersgrenzen !(auch wenn es sich um Familienangehörige handelt !)
  • Ab dem 16.Lebensjahr müssen Schüler angemeldet werden
  • Schüler müssen dazu rechtzeitig eine Sozialversicherungsnummer bei der DRV beantragen
  • bei überschreiten der Einkommensgrenze (rd. 8000€) für Jugendlichen oder aber auch bei Studenten verlieren die Eltern ggf den Kinderfreibetrag oder müssen das erhaltene Kindergeld zurückzahlen !
Wird die Beschäftigung jedoch in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 400 € im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die sogenannten Minijobs anzuwenden.

Beispiel:

Schüler Max arbeitet erstmals in den Sommerferien vom 18.07. bis 31.08.2011 in einer Firma und erhält dafür ein Entgelt von 800 €. Es entsteht keine Sozialversicherungspflicht, weil er weniger als 50 Tage gearbeitet hat.
Abwandlung:
Ab 01.10.2011 arbeitet er für monatlich 400 €. Ab diesem Tag hat der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge sowie die Umlagen an die Knappschaft Bahn-See zu entrichten.

Ihr Ferien-Steuertipp von Team Steuerberater München Härtl



Eingestellt am 15.07.2011 von S. Härtl


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