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Gelangensbestätigung - Alte Regeln gelten bis 31.12.2012
News vom Ministerium (Dezember 2012)zur Gelangensbestätigung:
Ab wann wird die Gelangensbestätigung benötigt?
Erst voraussichtlich ab Mitte 2013, denn:
Die bisher nur bis zum 31.12.2012 verlängert geltende Übergangsregelung zu den Belegnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist nun bis zur nächsten Änderung der UST-Durchführungsverordnung verlängert worden.
- Diese Anpassung der UStDV ist nun zum 30.06.2013 geplant
- Als Nachweis reicht also nun weiterhin vorerst der "alte" Nachweis (Rechtslage wie 2011)
- "Europa" hat bereits bedenken zu der geplanten Regelung geäussert. Sie und Wir müssen - besser: Wir dürfen - also abwarten und einstweilen die bisherigen Nachweise verwenden
Unseren ausführlichen "Steuerberater München 24" Artikel zur Gelangensbestätigung finden sie hier: Umsatzsteuer Grenzüberschreitender Warenverkehr
Quelle: DStV, Pressemitteilung vom 04.06.2012
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Eingestellt am 11.06.2012 von S. Härtl , letzte Änderung: 06.10.2012 von Michael Strohschein