GmbH: Darlehensverzicht und Werbungskosten

  • Verzichtet ein nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer auf ein der GmbH (seiner GmbH) zur Verfügung gestelltes Darlehen, liegen sofort abzugsfähige Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit vor, wenn das Darlehen zum Zeitpunkt des Verzichts werthaltig war und ohne Darlehensverzicht der Arbeitsplatz gefährdet wäre. Die Beweispflicht für die Werthaltigkeit hat derjenige der eine Günstigerstellung begehrt (der Geschäftsführer).
  • Bei einem beherrschenden Gesellschafter Geschäftsführer, liegen bei Werthaltigkeit und in Höhe der Werthaltigkeit nachträgliche Anschaffungskosten vor.

BFH Urteil VI R 34/08

Unser - Steuerberater München - Härtl Rat zu Gesellschafter Darlehen:

Denken Sie frühzeitig - also zu Zeiten in denen das Darlehen noch werthaltig ist - darüber nach, ob Sie nicht besser auf das Darlehen an Ihre GmbH verzichten wollen um die Steuerwirksamkeit Ihrer Geldhingabe nicht zu gefährden! Und fassen Sie hierüber einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss.


Eingestellt am 22.05.2013 von S. Härtl , letzte Änderung: 29.05.2013 von Michael Strohschein


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