Gründungszuschuss 2012 - was hat sich geändert...

Die Agentur für Arbeit gewährt auch in 2012 noch den Gründungszuschuss.

Allerdings ist die Entscheidung über eine Förderung nun eine Ermessensentscheidung der Arbeitsagentur geworden. Das bedeutet, dass das Arbeitsamt "Der Mensch - Ihr Sachbearbeiter -" aus eigener Meinungsbildung über Ihre Eignung für das Vorhaben und die Förderbewilligung oder Ablehnung entscheidet. Sie als Anspruchsberechtigte(r) haben keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf eine Förderung.... präsentieren Sie sich also besondert gut - es wird Ihre persönliche Eignung beurteilt!

Geändert wurde ausserdem:

  • Der Gründungszuschusses beträgt ALG 1 + 300€ 6 Monate lang
  • Nach dieser Zeit erhalten Sie 9 Monate lang 300€
  • Und es ist ein Anspruch von 150 Tagen auf ALG 1 notwendig
Alle weiteren Einzelheiten hierzu und wie wir Ihnen dabei helfen und unterstützen können, erfahren Sie auf unserer Steuerberater München Homepage hier https://www.steuerberater-muenchen24.de/Leistungen/Existenzgruendung_in_Muenchen/Gruendungszuschuss_2012


Eingestellt am 18.04.2012 von S. Härtl


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