Häufig übersehen: Wichtige Zusatzaufgaben und Meldepflichten für Unternehmen und Personen in Deutschland

Sie fragen sich was muss ich als Unternehmer oder Geschäftsführer neben den lfd. Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassenden Meldungen, den Steuererklärungen und Jahresabschlusserstellung alles beachten ?

Nachfolgend für Sie aus Erfahrung heraus zusammengestellt: "Wichtige Pflichten / Aufgaben / Meldungen, die immer wieder gern übersehen, verspätet erstellt oder auch ganz vergessen werden und dann bei Prüfungen zu Problemen und Nachzahlungen führen können.
Hinweis: Dies ist eine unverbindliche, nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebende Übersicht, lediglich eine Sammlung von Aufgaben und Verpflichtungen die in Deutschland zu beachten sind. Keiner der angesprochenen Punkte ist abschließend behandelt. Wenn Sie von einem Thema betroffen sind, ist eine weitere Recherche oder die Befragung Ihres Steuerberaters unerlässlich! Natürlich können Sie auch uns, Steuerberater München Härtl, befragen.

Bundesbank Meldung bei Auslandszahlung:

sämtliche Geldeingänge und Ausgänge (bar oder unbar) von über 12.500 € aus dem Ausland und in das Ausland sind (i.d.R. monatlich) an die Bundesbank zu melden
  • Verrechnungen und Einbringungen können auch Auslandszahlung sein!
  • Befreit sind nur Warenlieferungen.
  • Stichwort ist auch die "Meldepflicht nach AWV für Auslandsüberweisungen (Z4)"
  • Dies kann nur noch elektronisch erfolgen.
  • Nichtbeachtung => Ordnungswidrigkeit mit erheblichen Bußgeldern bei Nichtmeldung

    Formulare und Informationen finden Sie auf www.bundesbank.de und https://www.bundesbank.de/Merkblätter

  • Betrifft Unternehmen und Privatpersonen.

Geldwäschegesetz

Bei allen Barzahlungen von 10.000 € (bis 30.6.2017 15.000 €) oder mehr, besteht eine Identifizierungspflicht und Meldepflicht von Personen und wirtschaftlich Berechtigten (auch bei Terrorismusverdacht).
Betrifft alle Unternehmen und bestimmte Privatpersonen
Befreiungen: Keine
Bußgelder drohen.
Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/

Transparenzregister - Eintragungspflicht!

Alle Gesellschaften MÜSSEN im Transparenzregister die "echten" wirtschaftlich Berechtigten natürlichen Personen (=Gesellschafter) die zu mehr als 25% mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, eintragen. Die Eintragung ist mit Adresse und Geburtsdatum vorzunehmen. Außerdem ist die Richtigkeit und Vollständigkeit laufend zu prüfen und aktuellst zu halten. Dies ist eine zusätzliche Eintragung, die unabhängig von der Eintragung im Handelsregister erfolgen muss!.
Nur ausgenommen von der Eintragungspflicht sind derzeit (2021) Einzelunternehmen und GbR`s. Besondere Kennzeichnungen erhalten abweichende Stimmrechtsvereinbarungen, Treuhandverhältnisse und Stimmbindungen. Diese sind hier offenzulegen!
Wird dies versäumt, so drohen erhebliche Bußgelder.

Künstlersozialkasse

Jährliche Meldepflicht und Zahlungspflicht (31.3. Folgejahr) über sämtliche an selbständige (Künstler) und "Kreative" gezahlten Beträgen für verschiedenste Kreativ-Leistungen.
Der Beitragssatz lag in der Vergangenheit zwischen 3,8% und 5,8% - je nach Leistung - und wird jährlich neu festgelegt (z.B.: 2015+2016 5,2%, 2017 fallen 4,8% Beitrag an).
Befreiungen: Zahlungen an Künstler und „Kreative“ die in der Rechtsform einer GmbH o.ä. firmieren.

Schwerbehindertenabgabe / Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber die im Schnitt mehr als 20 Personen monatlich innerhalb eines Jahres beschäftigen, müssen eine Schwerbehindertenabgabe bezahlen wenn nicht mindestens 5 % Beschäftigtenanteil behinderter Menschen im Betrieb beschäftigt werden.
Die Abgabe liegt zwischen 125 € und 320 € je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.
Es besteht eine Meldepflicht zum 31.3. des jew. Folgejahres über Beschäftigungsquoten an das jeweils zuständige Arbeitsamt. Die Meldung wird über eine Software „Rehadat“ unterstützt.
https://www.rehadat.de/de/
Bußgeld bis zu 10.000 €.
Befreiungen: Arbeitgeber bis zu 20 Arbeitnehmer
Betrifft Unternehmer und Unternehmen

ZM - Zusammenfassende Meldung - Achtung kürzere Abgabefristen!

Häufig verspätet erstellt und abgegeben - die Zusammenfassende Meldung. Denken Sie an den Abgabetermin, der stets der 25. des Folgemonats ist. Wer EU Erwerb(e)/innergemeinschaftliche Warentransfers hat, muss seine gesamte Buchführung auf diesen früheren Termin ausrichten. Verspätete Meldungen führen inzwischen häufig zu Bußgeldern.

Scheinselbständigkeit erkennen und vermeiden

Wird die Beschäftigung eines Scheinselbständigen nicht erkannt oder bewusst eingegangen entsteht ein großes finanzielles Risiko für den Arbeitgeber sprich Auftraggeber.
Verlangen Sie von einem Mitarbeiter/Auftragnehmer der selbständig für Ihr Unternehmen arbeiten möchte unbedingt einen Bescheid über die Statusfeststellung als Selbständiger. Weisungsgebundenheit und eine Eingliederung in Ihren Betrieb, wie ein Arbeitnehmer sind u.a. wichtige Kriterien die auf ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis hindeuten.

Statusfeststellungsverfahren der DRV

Als GmbH Gesellschafter und/oder Geschäftsführer, als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger und auch wenn Sie Familienangehörige gegen Entgelt beschäftigen, ist innerhalb von max. 3 Monaten nach Beginn der Beschäftigung mittels div. Fragebögen der sozialversicherungsrechtliche Status feststellen zu lassen.
Formulare zum Download erhalten Sie bei der DRV im Formularcenter.

Beantragung von Aufzeichnungserleichterungen (§3 Nr.13 o.16 EStG)

Mit diesem Antrag, dem i.d.R. zugestimmt wird, können Aufzeichnungen über steuerfreie Leistungen an Arbeitnehmer (Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen u.ä.) auch außerhalb des Lohnkontos geführt werden. Merkzeichen auf der Lohnsteuerbescheinigung sind anzubringen.

Aufbewahrungspflicht digitaler Rechnungen

Der Unternehmer muss Rechnungen die digital empfangen werden, im Originalformat und am Besten zusammen mit der empfangenen email dauerhaft und revisionssicher archivieren. Von einem Löschen raten wir unbedingt ab. Ebenso gilt, ein Ausdruck einer digital empfangenen Rechnung genügt nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die A1 Bescheinigung:

Bei jeder Dienstreise ins europäische Ausland ist zu beachten, dass Arbeitnehmer und Selbständige bei jeder beruflichen Tätigkeit stets eine A1-Bescheinigung "an Board" haben müssen.....
Details finden in unserem Artikel zum Thema.

AMAZON Einkauf für das Unternehmen -> unbedingt USt-ID hinterlegen!

Nutzen Sie als Unternehmer das Internet und Portale wie Amazon o.ä. als Einkaufsquelle, so MÜSSEN Sie unbedingt einen Firmenaccount z.B.: Amazon Business-Account mit Hinterlegung Ihrer USt-ID Nr. (Umsatzsteueridentifikationsnummer) anlegen und verwenden. Nur so erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung und sicheren Vorsteuerabzug. Dies gilt für ALLE Internet Portale.

Meldepflicht des Verkaufs junger gebrauchter PKW in ein anderes EU Land, wenn der Abnehmer eine Privatperson ist

Kfz Verkäufe in ein anderes EU Land durch Unternehmer und private Verkäufer neuer oder "junger" gebrauchter Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (=Privatkäufer) sind Meldepflichtig. Die Meldung ist dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem der Verkauf / die Lieferung ausgeführt worden ist
Darunter fallen Fahrzeuge die zum Zeitpunkt des Verkaufs/Erwerbs entweder weniger als 6000 km zurückgelegt haben oder die noch nicht länger als 6 Monate im Betrieb waren (Erstzulassungszeitpunkt).

Einbehalt Bauabzugssteuer §48a ESTG

Jeder inländische Empfänger von Bauleistungen muss prüfen ob ggf. ein 15%`iger Einbehalt vom Entgelt (zuzüglich Umsatzsteuer) vorzunehmen ist. Die Einbehaltungsverpflichtung entfällt, wenn der Bauleistende Unternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.
ACHTUNG: Gilt auch und gerade bei ausländischen bausausführenden Unternehmern die umsatzsteuerlich eine berechtigte Reverse Charge Leistung erbringen.
Haftung für die Bauabzugssteuer droht!
Download Merkblatt Bauabzugssteuer

Freistellungsbescheinigung beantragen als Bauleistender (Handwerker und CO!)

Auftraggeber im Inland erbrachter Bauleistungen müssen einen Steuerabzug in Höhe von 15% der Gegenleistung einbehalten und an das FA des Leistenden abführen (BMF Schreiben 27.12.2002 Rz 29 u. 99). Die Gegenleistung ist das Entgelt für die Bauleistung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Diese Abzugsverpflichtung entfällt nur bei Vorlage einer Freistellungsbescheinigung (FSB). Diese FSB nach § 48 EStG wird vom Finanzamt erteilt und diese kann beim BZSt elektronisch abgefragt werden.

GEMA

Ist eine Verwertungsgesellschaft die Gelder (oder einen Teil) an Ihre Mitglieder – Künstler Komponisten und Musikverleger – verteilt und diese rechtlich vertritt.
Im wesentlichen geht es um Urheberrechte und Vergütungen an Urheber oder für Nutzungen. GEMA Abgaben fallen z.B. bei IPAD und Co sowie bei Veranstaltungen, Gaststätten und Diskotheken, aber auch bei Musikeinspielungen in Warteschleifen Ihrer Telefonanlage oder Kopiergeräten u.v.m. an.
Besonders zu erwähnen ist die eigenständige Meldepflicht bei z.B. Musikeinspielungen in Ihrer Telefonanlage oder auf der Homepage.

Intrastat (auch ICTS Meldung genannt)

Dienen der Erfassung des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der EG. Warenversand und -eingang muss monatlich an das Statistische Bundesamt gemeldet werden.
Befreit sind USt-pflichtige Personen und Unternehmen, deren Warenausgänge und -Eingänge im Vorjahr weniger als 500 T€ umfassten.

Statistische Meldungen an das Landesamt

Hier werden Unternehmen nach dem Zufallsprinzip vom jeweiligen Landesamt für Statistik ausgewählt über verschiedenste Dinge zu reporten.
Die Formulare werden Betroffenen turnusmäßig zugesandt und sind zwingend abzugeben

Beteiligung an ausländischen Unternehmen

Dies ist stets Meldepflichtig beim Finanzamt (sowohl für Beteiligungen an Personengesellschaften als auch bei Kapitalgesellschaften)

Ausländische Gesellschafter bzw Kapitalgeber

Jede Zahlung an ausländische Gesellschafter ist auf einen ggf notwendigen Steuerabzug/Kapitalertragssteuerabzug hin unbedingt zu prüfen

Anteilsverkauf / Gesellschafterwechsel / Kapitalerhöhung

Es ist immer der Verlustabzug gefährdet!, sprechen Sie vor dem Beurkundungstermin mit Ihrem Steuerberater und denken Sie an die notwendigen Änderungen der Eintragungen im Transparenzregister. Das Transparenzregister passt sich nicht automatisch dem Handelsregister an!

Umzug bzw. Sitzverlegungen bei GmbH`s (Kapitalgesellschaften)

Es ist eine Satzungsänderung (notarielle Beurkundung) vorzunehmen und die neue Adresse beim Handelsregister und Transparenzregister zu hinterlegen (Nur die Handelsregistereintragung erfolgt i.d.R. durch den Notar)

GmbH mit Gewinnausschüttungen - KISTAM

Jede(r) Kapitalerstragssteuerabzugsverpflichtete (meist GmbH) muss eine (aufwändige!) Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern vornehmen um vor einer Gewinnausschüttung eine Zulassungsnummer und ein digit. Zertifikat zu erhalten. Mit diesem muss vor jeder Gewinnausschüttung eine Abfrage der Kirchensteuermerkmale durchgeführt werden. Achtung: die Registrierung erfolgt in mehr als 5 Schritten und braucht meist mehr als 3 Wochen!
Link: www.bzst.de
Befreiungen: Nur wenn keiner der Gesellschafter einer Konfession angehört

Veröffentlichung Jahresabschluss beim Bundesanzeiger-Verlag

Jeder Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft ist bis zum 31.12. des Folgejahres beim Bundesanzeiger Verlag zur Veröffentlichung einzureichen
Informationen: www.bundesanzeiger.de
Es drohen Bußgelder

E-Bilanz

Jeder Jahresabschluss (bei bilanzierenden Unternehmen) Ist zwingend elektronisch an das FA nach der jeweils aktuellsten Taxonomie zu übermitteln
Bei Einnahmeüberschussrechnern reicht i.d.R die Übermittlung der Anlage EÜR plus Anlagevermögen
Auch weitere Bestandteile des Abschlusses sind zu übermitteln

Mitteilungen an Ihre Bank

  • jährlich die Freistellungsaufträge überprüfen
  • Verlusttöpfe ausleeren und bescheinigen lassen, um Verluste bei einer Bank mit Gewinnen einer anderen Bank verrechnen lassen zu können
  • Konfession mitteilen - wegen Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Mitteilung wegen Kindergeld

Ihre persönliche ID Nummer und die des Kindes ist neben Banken und Versicherungen - seit 2015 - auch an die Kindergeldkasse mitzuteilen.

Die Kindergeldkasse wird Sie im Jahr 2016 anschreiben, falls Daten fehlen.
Sie müssen jetzt nicht anrufen oder schriftlich im Vorfeld bereits handeln.

Achtung: Ab 2017 erfolgt eine Kindergeldauszahlung nur noch dann, wenn die ID-Nr. Ihres Kindes bei der Kindergeldkasse vorliegt.
Steuerberater-Rat: Erfragen Sie gleich jetzt die Persönliche ID-Nummer Ihres Kindes bei Ihrem Finanzamt oder beim BZST falls Ihnen diese nicht mehr vorliegt
Link: www.bzst.de

Schnelles Reagieren beim Elterngeld

Die Steuerklassenwahl muss sofort nach Kenntnis der Schwangerschaft überprüft und ggf. optimiert/geändert werden!


Eingestellt am 01.02.2016 von S. Härtl , letzte Änderung: 02.08.2018 von Michael Strohschein


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