Ist der Umtausch von Bargeld steuerpflichtig?

Ja, Steuerpflicht kann in der Tat beim Bargeldumtausch eintreten, wenn
  1. dabei Gewinne erzielt werden und
  2. zwischen Kauf (Umtausch) und Verkauf (Rückumtausch) weniger als ein Jahr liegt!

  • Beachten Sie beim Umtausch Ihrer Bargeldbestände, dass das Finanzamt einen Tausch in fremde Währung (z.B.USD) als „Anschaffung“ und einen Verkauf von Bargeld (Rückumtausch) als „Veräußerung“ eines Wirtschaftsgutes betrachtet.
Der Umtausch von Bargeld kann also steuerpflichtig sein. (Analog gilt dies übrigens auch für Bitcoins)

Gewinne bis zu 500 € pro Jahr bleiben steuerfrei

  • Der Umtausch der Urlaubskasse alleine ist somit meist nicht betroffen. Aber beachten Sie bitte, dass hierbei die Summe aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres maßgebend ist! Haben Sie also zusätzlich andere private Veräußerungsgewinne (z.B. Aktien), so zählt auch der Umtauschgewinn der Urlaubsbargeldbestände zu den steuerpflichtigen Einnahmen.
  • Bitte bewahren Sie also stets alle Umtauschbelege zumindest größerer Summen auf, um im Notfall Ihre Anschaffungskosten belegen zu können („Umtauschbeleg" der Anschaffung und "Rückumtauschbeleg“ zur Veräußerung). Haben Sie keinen Beleg oder passende Kontoabhebungen/-einzahlungen so ist im schlimmsten Falle damit zu rechnen, dass das Finanzamt den aus fiskalischer Sicht günstigsten Kurs zugrundlegen kann.


Eingestellt am 03.02.2015 von S. Härtl , letzte Änderung: 02.08.2018 von Michael Strohschein


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