Lohnabrechnungsformulare DATEV ab Juni 2013

Warum sieht die Lohnabrechnung Juni 13 so anders aus?

Keine Sorge, das ist nur die Folge der technischen Anpassung an die am 1.7.2013 in Kraft tretenden Entgeltbescheinigungsverordnung "EBV"
(Stand 21.6.2013)

EBV Einzelheiten und Hintergrund:

Ab dem 01. Juli 2013 tritt die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) in Kraft. Ziel der Verordnung ist eine einheitliche Entgeltbescheinigung/Lohnabrechnung in Deutschland. Die Mindestinhalte sind nun verbindlich vorgegeben und können deshalb nun auch als Nachweis bei Beantragung von Sozialleistungen dienen. In diesem Zusammenhang wurden auch Begrifflichkeiten und Rechenformeln (z. B. für die Ermittlung des Gesamt-Bruttos) einheitlich definiert. Mit der Abrechnung Juni 13 wird die gesetzliche Vorgabe in Ihrem Unternehmen und für Ihre Lohnabrechnung(en) hergestellt.

EBV führt zu keiner € Änderung!

  • Nicht verändert werden die Auszahlungsbeträge (Ihr „Netto“) und auch die Ermittlung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben.
  • Die EBV Entgeltbescheinigungsverordnung hat lediglich auf die optische Darstellung der Zukunftssicherungsleistungen, z. B. die betriebliche Altersvorsorge (bAV), denn diese dürfen sich weder erhöhend noch mindernd auf das Gesamt-Brutto auswirken. Die in diesem Monat Juni in manchen Lohnabrechnungen auftretenden Mehr-facheinträge, stellen diesen, vom Gesetzgeber geforderten, Zustand her. Diese führen aber zu keiner inhaltlichen Änderung Ihrer Abrechnung, und sind einmalig.

Neue Funktionen der Lohnabrechnung nach EBV:

Eine Brutto/Netto-Abrechnung ab Juni 13 kann z. B. im Rahmen eines Bankgesprächs oder bei Beantragung von Sozialleistungen durch den Mitarbeiter weitergegeben werden. Dabei dürfen auch einige Angaben unkenntlich gemacht werden. Bestimmte Mindestangaben müssen allerdings auf Ihrer Abrechnung lesbar bleiben. Geschwärzt werden könnte u. a. die Konfession oder die Bankverbindung.

Fragen rund um die Entgeltbescheinigungsverordnung beantworten wir Ihnen gerne - Ihr Steuerberater München Team Härtl



Eingestellt am 21.06.2013 von S. Härtl


Bewertung: 1,3 bei 3 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)