Mindestlohn 2022

hier unser kurzer Überblick zur Mindestlohnentwicklung 2022:

  • Ab 01.01.2022 9,82 EUR
  • Ab 01.07.2022 10,45 EUR
  • Ab 01.10.2022 12,00 EUR
(Die Anpassung zum 1.10.22 ist heute am 3.5.2022 noch nicht vom Gesetzgeber endgültig beschlossen)

Der Mindestlohn gilt nicht für:

  • Auszubildende
  • Ehrenamtliche in freiwilligen Diensten tätige,
  • Teilnehmende an Maßnahmen der Arbeitsförderung,
  • Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz
  • Selbstständige (keine Arbeitnehmer),
  • Langzeitarbeitslose (mindestens 12 Monate) innerhalb
    der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung,
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildungsabschluss
  • Pflichtpraktikanten
  • Orientierungspraktika bis 3 Monate
  • freiwillige begleitende Praktika neben Berufs- oder Hochschulausbildung jeweils bis zu dreimonatiger Dauer,
  • Teilnehmer einer Einstiegsqualifizierung
  • Teilnehmer einer Berufsausbildungsvorbereitung


Eingestellt am 03.05.2022 von S. Härtl
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