Minijobs - Steuersparende Gestaltungen 2013

Ideen und Anregungen zu Minijobs von Steuerberater München Team Härtl:

Minijob ermöglicht Riester-Zulage!

Leistet ein Minijobber eigene Rentenversicherungsbeiträge (3,9%), hat dieser Anspruch auf seine Riester-Zulage schon bei einem Riester Beitrag 60 € pro Jahr erhält der Minijobler
  • eine Grundzulage von 154 € und zusätzlich ggf
  • eine Kinderzulage von 300 € (je Kind) (bei Geburt bis 2007: 185 €).

Minijob ermöglicht doppelte Riester-Zulagen!

Ist der Minijobbler mit einem nicht rentenversicherungspflichtigen Unternehmer verheiratet, so wird dieser ebenfalls riesterberechtigt!
Voraussetzung ist auch hier dass mindestens 60 € pro Jahr eigene Beitragsleistung erfolgen.
Zulageberechtigung wie vorstehend (§ 79 Satz 2 EStG).
  • Das ist auch möglich wenn der Ehegatte im Unternehmen des anderen seinen Minijob (oder mehr) arbeitet!
Im Ergebniss also:
  • 2 x eine Grundzulage von 154 € und zusätzlich ggf
  • 2 x eine Kinderzulage von 300 € (je Kind) (bei Geburt bis 2007: 185 €).

Minijob plus alle Steuer- und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberleistungen ist möglich!

Diese können ohne Gefahr bei entsprechender Nachweisführung zusätzlich bezogen werden!
Beispiele für Minijob und zusätzlich:
  • Km-Geld
  • steuerfreie Zulagen
  • Sachbezüge 40 €
  • Aufmerksamkeiten u.v.m.

Minijob bis 650 € ?!

... sind möglich durch Arbeiten bei einer gemeinnützigen Organisation. Die Kombination (additiv) mit der Ehrenamtspauschale i.H. von 200 € mtl. ist zulässig. So können 650 € monatlich erreicht werden.

Minijob plus betriebliche Altersvorsorge!

Auch das ist möglich: Der Arbeitgeber kann seinem Minijobler bei z.B. 450 € Arbeitslohn zusätzlich 120 € betriebliche Altervorsorge zukommen lassen, ohne dass der Minijob gefährdet ist. Hier holen Sie aber vorab bitte fachlichen Rat ein.

Minijob – Die Putzfrau als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen!

Für Minijobs in Privathaushalten kann eine Steuerersparnis von bis zu 510 € im Jahr (als haushaltsnahe Dienstleistung) erreicht werden.

Minijob für Kinderbetreuung ist haushaltsnahe Dienstleistung und absetzbar!

Entstehen Ihnen regelmäßig Kosten für einen Babysitter, so macht es in vielen Fällen Sinn, diese Beschäftigung ebenfalls im Rahmen eines Minijobs in Privathaushalten bei der Minijobzentrale anzumelden. Denn auch hierfür sind bis zu 510 € Steuerersparnis möglich.

Minijob für die mitarbeitende Ehefrau oder Lebensgefährtin:

Arbeitet die Ehefrau oder Lebensgefährtin im Betrieb des Partners, so ist es wichtig dass auch hierfür ein Arbeitslohn bezahlt wird.
  • Denn Zum einen ist das Betriebsergebnis zu hoch, was zu überhöhten Steuern (besonders Gewerbesteuer) führt.
  • Zum anderen macht unentgeltliche Arbeit auch keinen Spaß und belastet unter Umständen die Beziehung.
Besonders gefährlich ist zum Beispiel eine unentgeltliche familiäre Mitarbeit in Vollzeit.
  • Denn hierbei werden zum einen Werbungskostenpauschalen verschenkt und
  • zum anderen können im Falle einer Scheidung mitunter erhebliche Nachteile für den einen oder anderen dadurch entstehen, dass geleistete Arbeit nicht dokumentiert ist, und besonders auch dadurch das eine Rentenversicherungsbeiträge für den Arbeitshänden abgeführt worden sind.
TIPP: Immerhin ist es nach wie vor so, dass auch die Arbeitgeberanteile für die mitarbeitende Ehefrau eine Betriebsausgabe sind. Privat geleistete Rentenversicherungsbeiträge dagegen gehen oft im beschränkten Sonderausgabenabzug verloren.

Allgemeines zum Minijob 2013:

  • Minijob Arbeitslohn Obergrenze seit 1.1.2013 beträgt 450 €
  • Ab 2013 fällt bei neuen Minijob-Verträgen ein Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers an, wenn nicht schriftlich darauf verzichtet wird.


Eingestellt am 26.04.2013 von S. Härtl


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