Neuerungen News Steuerrecht Mai 2016

zu den folgenden Vorhaben ab 2017 fehlt nun nur noch die Zustimmung des Bundesrates:

Kleinbetragsrechnungen:

Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen soll ab 2017 200 Euro betragen.

Bekanntgabe elektronischer Bescheide:

ACHTUNG: auch elektronische Verwaltungsakte gelten künftig alle am dritten Tag nach elektronischer Berater-Benachrichtigung über zum Abruf bereitgestellte Daten als bekanntgegeben (§122a (4) AOE). Dies gilt für alle
  1. elektronischen Bescheide
  2. elektronischen Einspruchsentscheidungen
  3. elektronischen Prüfungsanordnungen.

Freigabe/Vorlage von Daten und Unterlagen:

Für Steuerberater besteht künftig ein Wahlrecht, die elektronischen Daten der Steuererklärung, bereits vor oder erst nach deren Übermittlung an das Finanzamt zur Überprüfung und Freigabe an die Mandanten zur Verfügung zu stellen (§87d (3)AOE). Für unsere Steuerkanzlei gilt selbstverständlich weiterhin: unsere Mandanten erhalten vor Übermittlung der Daten, diese Vollständig zur Überprüfung und Freigabe. Erst nach Eingang der Freigabeerklärung, erfolgt die Datenübermittlung an das Finanzamt.

Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft:

Das Finanzamt soll in Zukunft innerhalb von sechs Monaten die beantragte Auskunft über die Beurteilung des geschilderten Sachverhaltes erteilen.

HB - STB Bewertung von Herstellungskosten künftig gleichlaufend

Es wird ein steuerliches Wahlrecht eingeführt, im Steuerrecht die handelsrechtliche Bewertung zu übernehmen. Nicht mehr zwingend zu den steuerlichen HK gehören also künftig:
  • angemessene Kosten der allgemeinen Verwaltung,
  • angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs,
  • angemessene Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen und
  • angemessene Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge

Dieses Wahlrecht muss in Handels- und Steuerbilanz einheitlich ausgeübt werden.


Eingestellt am 19.05.2016 von S. Härtl


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