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Abrechnung durch Gutschrift:
Bei Abrechnung durch Gutschrift gilt
Das Wort "G u t s c h r i f t" hat eine wichtige steuerliche Bedeutung erhalten:- Dieses Wort "Gutschrift" ist nun quasi reserviert für die Abrechnung einer Lieferung oder Leistung durch den Leistungsempfänger und
- bei Fehlern geht Ihnen als Leistungsempfänger der eigene Vorsteuerabzug verloren!
- Achten Sie möglichst ab sofort besonders darauf, dass Sie - falls Sie diese Abrechnungsart gegenüber Ihren Leistenden z.B. Subunternehmern vornehmen, auch ausdrücklich das Wort Gutschrift auf dem Abrechnungspapier anbringen.
- Das können Sie als Überschrift oder aber auch in einem extra Feld "Rechnungshinweis: Gutschrift" vornehmen.
- Der engliche Rechnungshinweis für Gutschrift lautet "self-billed invoice"
Beispiele:
- Kurierdienste
- Funkvermittlungszentralen
- Provisionsabrechnungen durch den Leistungsempfänger
- Handelsvertreterabrechnungen durch den Leistungsempfänger
- u.v.m.
Eingestellt am 13.06.2013 von S. Härtl