Reverse Charge Mobilfunk - Anwendungsregeln

Mittlerweile ist der Anwendungserlass bekanntgegeben worden, der zwar zu keiner grundsätzlichen Änderung der Regeln führte, aber ein wenig Entspannung dahingehend brachte, dass nun gilt:

Soweit der Lieferant und der Kunde übereinstimmend das Reverse Charge-Verfahren anwenden, bleibt es dabei auch dann, wenn die Voraussetzungen eigentlich gar nicht vorliegen, etwa weil die 5.000 EUR-Grenze im konkreten Fall nicht überschritten wurde.

Zum Gesamten Artikel: Handylieferungen ab 1.7.2011


Eingestellt am 01.07.2011 von S. Härtl

1 Kommentar zum Artikel "Reverse Charge Mobilfunk - Anwendungsregeln ":

Am 06.09.2017 schrieb (anonym) folgendes:
Die spannendste aller frage ist jedoch was für eine Kategorie sind "mobile Wlan Router". Diese verwenden eine SIM Card und einen Akku wie ein Handy, bauen eine LTE, GPRS,...Mobilfunkverbindung auf, um Internet via WLAN zur Verfügung zu stellen. Man kann damit aber selbst nicht telefonieren.
Es ist mobil, es baut ein mobilfunknetz auf, ist aber kein vollwertiges handy, da man ja nicht telefonieren kann.

• Mobilfunkgeräten, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden - unabhängig von weiteren
Nutzungsmöglichkeiten.

LTE ist ein zugelassenes Netz auf definierten Frenqzenzen. Und was man weiter mit den via Datenfunk erhaltenen Daten macht, ist offensichtlich egal "unabhäng von weiteren Nutzungsmöglichkeiten"

Ist echt spannend zu hinterfragen wie diese relativ neuen Artiekel mit dem in die Jahre gekommen Gesetztestext zu definieren sind.
Wie sind eure Meinungen zu dem wie ich meine unklaren Thema. Irgendwie ja, ich glaube Rev.Charge...so richtig sicher bin ich mir aber nicht.



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