Reverse Charge Mobilfunk - Anwendungsregeln

Mittlerweile ist der Anwendungserlass bekanntgegeben worden, der zwar zu keiner grundsätzlichen Änderung der Regeln führte, aber ein wenig Entspannung dahingehend brachte, dass nun gilt:

Soweit der Lieferant und der Kunde übereinstimmend das Reverse Charge-Verfahren anwenden, bleibt es dabei auch dann, wenn die Voraussetzungen eigentlich gar nicht vorliegen, etwa weil die 5.000 EUR-Grenze im konkreten Fall nicht überschritten wurde.

Zum Gesamten Artikel: Handylieferungen ab 1.7.2011


Eingestellt am 01.07.2011 von S. Härtl
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