SEPA Überweisung - Meldepflicht über 12.500€

Die Frage ob auch unter SEPA eine Meldepflicht für Auslandsüberweisungen ab 12.500 € besteht, kann klar mit "Ja" beantwortet werden.

  • Bei Überweisungen auch mit SEPA Verfahren in oder aus dem Ausland besteht nach wie vor eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank.
  • Seit Juli 2013 ist diese Meldung nur noch elektronisch möglich!
  • Bei Fragen zum Thema Meldepflicht (Einreichungsweg, Meldefristen und früher Vordrucke etc.) steht Ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer +49 (0)800 1234111 zur Verfügung oder klicken Sie auf: www.bundesbank.de
  • Bis April 2012 war der Maximalbetrag einer SEPA-Überweisung in den meisten Fällen auf 50.000 € festgelegt. Für SEPA-Überweisungen sind nun jedoch keine Betragsgrenzen mehr vorgesehen.
  • Bei der Auswertung der Meldungen ist die Bundesbank zu absoluter Geheimhaltung verpflichtet. Sie benötigt die Information lediglich zur Berechnung der Zahlungsbilanz. So heist es zumindest...


Eingestellt am 10.10.2013 von S. Härtl


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