Sicherheitseinbehalt und Umsatzsteuer ...

NEU 2014: Die Umsatzsteuer auf einen Sicherheitseinbehalt wird erst mit Eingang des Geldes fällig:

Bauunternehmer können sich freuen, die Rechtslage zur Umsatzsteuerabführung auf Sicherheitseinbehalte hat sich zugunsten der Unternehmen verschoben.

Am 24.10.2013 AZ V R 31/12 urteilte der BFH, dass das Entgelt für eine Leistung als uneinbringlich einzustufen ist, wenn der Bauunternehmer das Entgelt über mehr als Zwei Jahre nicht vereinnahmen kann

  • Das mit dem Sicherheitseinbehalt belastete Unternehmen/Bauunternehmen darf die Umsatzsteuer auf den Sicherheitseinbehalt nun gemäß § 17 UStG berichtigen.
  • Die USt auf den Sicherheitseinbehalt wird nun erst mit Eingang des Geldes beim Unternehmer zur Abführung an das FA fällig.


Eingestellt am 13.02.2014 von S. Härtl


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