Steueränderungen 2011 2012

Update 6.12.2011:
Leider wird aktuell im Bundestag diskutiert, den Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von 100.000 EUR von derzeit 42% (mit Reichensteuerzuschlag 45%)auf 49 % zu erhöhen und Teile der SPD fordern sogar 53%.
Nur damit das an dieser Stelle schon mal dokumentiert ist: Wir sind dagegen!

Hier die wichtigsten Steueränderungen aus dem Bereich der Einkommensteuer:

Wegfall der Einkommensgrenze für Kinder über 18:

Bei volljährigen Kindern entfällt nun die Einkünftegrenze (8.004 €) wenn sie
  • in Ausbildung sind,
  • Studierend sind,
  • sich in einer Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz befinden,
  • Ein soziales Jahr oder Freiwilligendienst leisten.

Damit steigt Vergünstigung für Kinder doch deutlich an. Ebenso müssen die Einnahmen und Ausgaben Kinder Nachwuchses nicht mehr aufbewahrt und nachgewiesen werden.
Aber Achtung:
Die Kinderförderung fällt weg, sobald das Kind eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden ausübt.


Kinderbetreuungskosten 2012:

Bis zum 14. Lebensjahr der Kinder wir der Abzug von Kinderbetreuungskosten erheblich vereinfacht.
Der Abzug kann erfolgen, wenn
  • Vater und Mutter berufstätig sind,
  • in Ausbildung sind oder
  • einer oder beide Eltern krank sind, sowie
  • auch wenn nur ein Elternteil erwerbstätig ist

Die Kosten können zu 2/3 und bis max 4.000 € nun nur noch als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das ist neu ! bisher waren diese Kosten als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzugsfähig.

(Bis dahin erfolgt der Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Als Folge, fällt der Gesamtbetrag der Einkünfte ab 2012 höher aus, auch wenn sie nicht weniger Kosten absetzen. Die kann z.B. auf die Berechnung von Kindergartengebühren Auswirkung haben.
Ausserdem bleiben Sonderausgaben unberücksichtigt, wenn kein Einkommen erzielt wird)

Wir haben zu Kinderbetreuungskosten im allgemeinen haben einen ausführlichen Artikel den Sie hier aufrufen können.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2011:

Bereits ab 2011 beträgt diese frühere Werbungskostenpauschale 1.000 €. Dies kann der Arbeitgeber bereits beim Dezembergehalt berücksichtigen.

Verbilligte Vermietung an Verwandte:

  • 66 % der ortsüblichen Miete (Warm) sind dann zulässig und führen nicht mehr zu einer Kürzung der Werbungskosten . Erst bei unterschreiben der Grenze kommt es zur prozentualen Aufteilung der Werbungskosten.
  • Ab 2012 wird zur Anerkennung von Verlusten keine Überschussprognose über 30 Jahre mehr verlangt.

Zinsen und Kapitalerträge:

Die notwendige Erklärung der Kapitaleinkünfte entfällt
  • bei der Ermittlung der zumutbaren Eigenbelastung für außergewöhnliche Belastungen ,
  • bei dem Ausbildungsfreibetrags und
  • bei dem Höchstbetrag für Spenden.

Insoweit müssen die Erträge nicht extra nur aus diesem Grund in der Steuererklärung deklariert werden.

Ehegattenbesteuerung / Splittingtabelle Getrennte Veranlagung vs. Zusammenveranlagung:

Ab 2013 ist die getrennte Veranlagung von Ehegatten nicht mehr möglich. Sie können sich nur noch alternativ für die Einzelbesteuerung oder die gemeinsame Besteuerung entscheiden.
Bei Einzelveranlagung erfolgt die Besteuerung für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen auch einzeln. Diese Posten werden demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Auf gemeinsamen Antrag kann auch jeweils eine hälftige Zuordnung erfolgen.

Übertragung Kinderfreibeträge ab 2012:

Der halbe Kinderfreibetrag des einen Elternteils kann auch dann auf den anderen übertragen werden, wenn dieser von seinen Unterhaltsverpflichtungen mangels finanzieller Leistungsfähigkeit freigestellt ist. Auswirkungen ergeben sich beim Übertrag auf Großeltern sowie bei dem Behinderten-Pauschbetrag für das Kind.

Pendlerpauschale:

Arbeitnehmer die beides, öffentliche Verkehrsmittel und den Pkw für die Pendelfahrt zur Arbeit nutzen, können ab 2012 nur noch die höhere Jahressumme entweder aus den tatsächlichen Kosten für Fahrscheine oder der Jahres-Entfernungspauschale ansetzen. Bisher war ein täglicher Vergleich möglich.

Die Zweijahresveranlagung ist nicht möglich !

Der wichtigste Steueränderungsbestandteil der auch Unternehmer betrifft ist:

  • Die Erleichterungen für elektronische Rechnungen treten rückwirkend zum 1.7.2011 in Kraft.


Eingestellt am 22.09.2011 von S. Härtl


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