Steuererklärung nur noch alle 2 Jahre ? das kommt nicht !

Diese für uns alle begrüßenswerte Vereinfachung kommt leider nicht - hier zu den Gründen.

Der Inhalte des nachfolgenden Artikels sind aufgrund aktualisierter Gesetzeslage überholt !

Wer möchte, kann in Zukunft - ohne große Formalien - seine Steuererklärung alle zwei Jahre abgeben.

Die Wahlmöglichkeit haben insbesondere Arbeitnehmer, Bezieher von Alterseinkünften und Personen mit Einkünften aus Vermögensverwaltung im normalen Umfang.

Geregelt ist das im neuen § 25a EStG. Im Ergebnis ist das für die genannten Personen eine großzügige Verlängerung der Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das erste Jahr des Zweijahreszeitraums. Es ermöglichen durchaus positive Gestaltungen dadruch. Über den genannten Personenkreis hinaus gilt das auch für Steuerpflichtige mit anderen Überschusseinkunftsarten dann, wenn die Summe der Einnahmen (nicht Gewinn) eines Jahres 13.000 € bei ledigen und 26.000 € bei verheirateten nicht übersteigt.

Der formlose Antrag muss schriftlich spätestens zusammen mit der Steuererklärung gestellt werden. Der Antrag kann jederzeit zurückgenommen werden (wenn zum Beispiel mit einer hohen Erstattung gerechnet werden kann). Auch eine Antragstellung über Elster Wird möglich sein. Die Erklärungen für beide Jahre sind unter Beachtung der für den 2. VZ geltenden Fristen zusammen abzugeben



Eingestellt am 25.02.2011 von S. Härtl


Bewertung: 1,5 bei 6 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)