Studiumskosten doch nicht so gut absetzbar!

Januar 2012: Wichtige Entwicklung: Es ist wieder ein neues Verfahren anhängig, das die Beantragung des Ruhens des Verfahrens erlaubt.
Näheres in unserem Artikel zu Studienkosten hier.

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Stand bis Dezember 2011:

Schlechte Nachrichten für unsere Studenten:

Studienkosten sind nicht als Werbungskosten absetzbar.


Der Bundestag hat die Urteile des BFH in Form einer Gesetzesänderung ausgehebelt

Es wurde als kleiner Ausgleich ein erhöhter Sonderausgabenabzug in Höhe von nun 6.000 EUR (statt bisher 4000 EUR) beschlossen.

Sachliche Folge dieser Gesetzesänderung:

Studiumskosten als Sonderausgaben behandelt, bedeutet, dass dadurch keine Verluste mehr für eine spätere Verrechnung mit positiven Einkünften erzeugt werden können. Somit sind das leider schlechte Nachrichten für unsere Studenten.

Es lohnt sich nur,

  • wenn neben dem Studium bereits Einkünfte über rund 8000 € erzielt werden oder
  • möglicherweise im Jahr des Studiumsabschlusses, wenn nämlich gleich im Anschluss "Geld verdient wird". In diesem jahr werden sich aller Voraussicht nach die Studienkosten steuerlich auswirken... allerdings eben nur die dieses Jahres -
    die Studienkosten der Vorjahre (der Jahre in denen keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden, gehen meist ins Leere!

Kleiner Tipp von Steuerberater München Team Härtl:

"Studienkosten bündeln" und im letzten Jahr so viel wie möglich auf "ein mal bezahlen!. Dann wirken sich bis zu 6000 € steuermindernd aus.


Eingestellt am 27.10.2011 von S. Härtl

1 Kommentar zum Artikel "Studiumskosten doch nicht so gut absetzbar! ":

Am 11.01.2012 schrieb S. Härtl folgendes:
Diese Frage wurde per email beantwortet und gelöst.
- Team Steuerberater München Härtl -


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