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Trinkgeld immer steuerfrei ?
Behandlung beim Trinkgeldempfänger:
Grundaussage: Trinkgelder sind ohne betragsmäßige Begrenzung steuerfrei(ab 2002)
es stellt sich also nun die Frage: wann liegt ein Trinkgeld vor:
Ein Trinkgeld ist Ausdruck der Zufriedenheit des Kunden mit der Qualität einer Dienstleistung die an den Leistenden gezahlt wird. Ein Trinkgeld kann also nur dann vorliegen, wenn eine persönliche Dienstleistung/Beziehung zwischen dem Dienstleisten und den Kunden vorliegt.Steuerfrei sind jedoch nur Trinkgelder die
- ...für eine Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von einem Dritten freiwillig und
- ... ohne Rechtsanspruch und zusätzlich zu dem Betrag geleistet werden den der Kunde für dessen Arbeitsleistung zu zahlen gehabt hätte.
ACHTUNG:
- Steuerfreiheit liegt nur vor wenn der Mitarbeiter das Geld direkt von dem Kunden/dritten erhalten hat
- werden Bedienungszuschläge auf der Speisekarte ausgewiesen und so handelt es sich dabei um steuerpflichtige Leistungen! Diese Zahlung erfolgt nämlich nicht freiwillig!
- Trinkgelder an den Unternehmer sind ebenfalls nicht steuerfrei! Diese gelten als Betriebseinnahme (EST/UST/GEWST)
Behandlung beim Trinkgeldgebenden:
Trinkgelder sind Betriebsausgabe wenn- neben einem ordnungsgemäßen Beleg/Rechnung,
- der Trinkgelder Empfänger das erhaltene Trinkgeld quittiert hat, oder
- der Unternehmer/Trinkgeldgebende hierüber einen glaubhaften Eigenbeleg erstellt hat.
Sonstiges wissenswertes hierzu:
- Bei Bewirtungskosten erhält der Unternehmer 100 % Vorsteuerabzug (nicht aus Trinkgeldern)
- 70 % Betriebsausgabenabzug
Eingestellt am 11.11.2013 von S. Härtl