Unterhaltsaufwendungen steuerlich absetzen

Nach dem Urteil des BFH aus 2010 haben sich zahlreiche Möglichkeiten zur Absetzbarkeit von Unterhaltsaufwendungen an bedürftige Personen ergeben.

  • Die Unterhaltsaufwendungen sind auch 2013 sehr breit und vielfältig steuerlich geltend zu machen, leider auch sehr viel komplizierter als vor der Neuregelung
  • Nehmen Sie meinen herzlich gemeinten Rat in Anspruch und lassen Sie sich bei Schwierigkeiten in derartigen Fällen stets von uns oder einem Steuerberater in Ihrer Nähe helfen
  • Unterhaltsleistungen abzusetzen unterliegt aufgrund des BFH Urteils sehr komplizierten Berechnungen, Zwischenrechnungen und Ausnahmen.
  • Und im Grunde ist dieses Thema immer noch rechtlich in Bewegung, so dass m.E. hier ggf.Bescheide stets offen gehalten werden sollten

Natürlich sind wir Steuerberater München Team Härtl diesem Thema mächtig, doch muss ich den nachfolgenden Seiten/Autoren ein Lob aussprechen, ob Ihrer hervoragenden Darstellung des hochkomplizierten Themas das uns dazu veranlasst hat hier auf diese zu verweisen (besser hätten wir es auch nicht gekonnt):

Alles wichtige zu "Unterhaltsleistungen absetzen" erfahren Sie auf:

iww.de
Unterhaltsleistungen auf iwww.de

smartsteuer.de
Unterhaltsleistungen auf smartsteuer.de



Eingestellt am 26.09.2013 von S. Härtl


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