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"VAT@zero for export" reicht nicht aus !
Dieser Rechnungshinweis auch als "Vat zero for export" taucht neuerdings im Zusammenhang mit Rechnungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr immer wieder auf.
- Bitte beachten Sie, dass dieser Text den Anforderungen für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder eines Erwerbs nicht entspricht
- Bitte beachten Sie außerdem, dass ab 01.10.2013 die so genannte "Gelangensbestätigung" zwingend vorgesehen ist.
- die Finanzverwaltung stellt voraussichtlich in den nächsten Wochen das aktualisierte Formular in Englisch, Deutsch und Französisch zur Verfügung.
- Wir werden dieses neue aktualisierte Formular Gelangensbestätigung Ihnen an dieser Stelle unverzüglich nach dessen Erscheinen zur Verfügung stellen.
Eingestellt am 09.07.2013 von S. Härtl