"VAT@zero for export" reicht nicht aus !

Dieser Rechnungshinweis auch als "Vat zero for export" taucht neuerdings im Zusammenhang mit Rechnungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr immer wieder auf.

  • Bitte beachten Sie, dass dieser Text den Anforderungen für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder eines Erwerbs nicht entspricht
  • Bitte beachten Sie außerdem, dass ab 01.10.2013 die so genannte "Gelangensbestätigung" zwingend vorgesehen ist.
  • die Finanzverwaltung stellt voraussichtlich in den nächsten Wochen das aktualisierte Formular in Englisch, Deutsch und Französisch zur Verfügung.
  • Wir werden dieses neue aktualisierte Formular Gelangensbestätigung Ihnen an dieser Stelle unverzüglich nach dessen Erscheinen zur Verfügung stellen.
Heute bereits bekanntes zur neuen Gelangensbestätigung erfahren Sie hier


Eingestellt am 09.07.2013 von S. Härtl


Bewertung: 5,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)