Verschärfungen bei der Selbstanzeige

Die Selbstanzeige bleibt - es wird aber teurer und strafrechtlich verschärft!

Am 5.4.2014 haben die Finanzminister von Bund und Länder einen ersten Beschluss zu den Änderungen und verschärfenden Neuerungen bei der Selbstanzeige gefasst.

Zusammengefasst und in aller Kürze ändert sich aller Voraussicht nach, was folgt:

1. Es kommt ein gestaffelter Strafzuschlag!

Nun ist bereits ab 25.000€ Hinterziehungsbetrag pro Jahr und pro Steuerart ein Zuschlag zur nachzuzahlenden Steuer zu leisten (bisher erst ab 50.000€)
Der Strafzuschlag beträgt:

  • Zuschlag 10% bei 25k€ bis 100k€ Nachzahlung
  • Zuschlag 15% bei 100k€ bis 1,0 Mio€ Nachzahlung
  • Zuschlag 20% ab 1,0 Mio Nachzahlung

2. Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung

Die strafrechtliche Verjährung wird verlängert auf nun 10 Jahre statt bisher 5 Jahre. Ab Inkrafttreten (Zeitpunkt noch nicht klar) sind künftig die steuerrechtliche und die strafrechtliche Verjährung gleich lang. Das bedeutet in allen Fällen sind 10 Jahre nachzuerklären um Straffreiheit erlangen zu können.

I.d.R. wurden aber auch bisher schon aus Vorsichtsgründen die meisten Selbstanzeigen von vorne herein auf 10 Jahre ausgelegt



Eingestellt am 03.07.2014 von S. Härtl


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