Vorsteuervergütung nicht übersehen !

Achtung die Antragsfrist für den Antrag auf Vergütung der ausländischen Vorsteuer läuft am 30.9.2011 ab!

Deutsche Unternehmer die letztes Jahr jenseits der Grenze z.B. Reparaturen an Fahrzeugen des Betriebssvermögens in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausführen haben lassen, können nur noch bis 30.9. die Vorsteuer für die in den Rechnungen des ausländischen Unternehmen enthalten ist, über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf Antrag erstatten lassen.

Das geht auch für die Umsatzsteuer der Belegschaft beispielsweise im Rahmen einer beruflich veranlassten Dienstreise, sofern die Belege auf den Namen des Arbeitgebers ausgestellt sind.

Steuerberater München Team Härtl rät:

Jetzt mit Tempo an das Thema gehen, die erforderlichen Unterlagen aus dem Jahr 2010 sind jeweils getrennt für jedes EU-Land zusammenzustellen und digital zu melden zw. dzu übermitteln. Die Antragsfrist läuft am 30. September 2011 ab, soweit es um Rechnungen aus dem Jahre 2010 geht. Eine Verlängerung ist nur im Wege der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO möglich! Bei Verspätung bleiben sie auf den erstattungsfähigen Vorsteuern sitzen und haben den vollen Bruttoaufwand als Betriebsausgaben zu erfassen.


Eingestellt am 21.09.2011 von S. Härtl


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