Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig und aufzubewahren?

Die nachfolgend aufgeführen Unterlagen benötigen Sie für Ihre aktuelle Steuererklärung:

Bewahren Sie diese Unterlagen / Nachweise / Belege stets während des Jahres gesondert von anderen Belegen auf, bestehen beste Chancen/Aussichten auf eine erfolgreiche Steuererklärung bei der Sie nichts verschenken und mit einer maximalen Steuererstattung rechnen können. Diese Liste ist umfangreich und erhebt trotzdem keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit.

Selbstverständlich können diese Steuer-Checkliste auch zur Vorbereitung Ihrer eigenen oder der Steuererklärungserstellung durch uns - Steuerberater München Härtl - verwenden! Wir freuen uns auf Ihren Auftrag - ein klick auf EasyContakt genügt.

"Belege die zählen:"

  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung(en)
  • ggf. Kirchenaustrittsbescheinigung
  • Schul- / Studienbescheinigung(en) Kind(er)
  • Die Einkünfte Ihrer Kinder sind nicht mehr erforderlich
  • Ausbildungsvertrag Ihres(r) Kindes(er)
  • Bescheinigung der Krankenversicherung über gezahlte Beiträge
  • Unfall-, Lebens-, Haftpflichtversicherungsbeiträge (auch Auto-, Motorrad oder Tier- und Sporthaftpflichtversicherungsbeiträge
  • Freiwillige Zahlungen für Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Bescheinigung und Zahlungen in eine Riester-Rente
  • Bescheinigung und Zahlungen in eine Basis-Rente (Rürup-Rente)
  • Private und besonders berufliche Unfall- und Rechtsschutzversicherungsbeiträge mit ausgewiesenem beruflichem Prämienanteil
  • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten, Kinder, Verwandte im In.- und Ausland und Angaben Nachweise zu den eigenen Einkünften und Vermögen evtl unterstützer Angehöriger
  • Studienkosten
  • VHS-Kosten für Kurse mit Berufsbezug
  • Bescheinigung über gezahlte Schulgelder
  • Spendenbelege
  • Beträge an politische Parteien
  • Bescheinigung des Versorgungsamts über eine bestehende Behinderung mit dem Grad der Erwerbsminderung und ebtl. Merkzeichen (z.B.:G, B, H)
  • Bescheid über erhaltene oder gezahlte Pflegegelder
  • Bestätigung über angefallenen Pflegeaufwands (übernommene Heimkosten z.B.)
  • Kosten für eine Haushaltshilfe, Fensterreinigung, Wäsche und mit Überweisungen (Barzahlugnen sind nicht absetzbar)
  • Kinderbetreuungskosten (Kita, Hort, Babysitter, Schularbeitsaufsicht, etc)mit Beleg/Rechnung und Überweisung
  • Krankheitskosten wie Optiker, Zahnarzt, Praxisgebühren, Therapeutenkosten, Akupunkturkosten, Apotheke und Medikamentekosten, Heilpraktikerkosten, Hörgerätekosten, Eigenleistungen bei Beihilfe, Krankenhauskosten, Kurkosten und
    Erstattungen Krankenkasse oder Beihilfeleistungen hierzu
  • Beerdigungskosten / Grabsteinkosten / Grabpflegekosten
  • Scheidungskosten
  • Anwaltskosten
  • Steuerbescheid des Vorjahres
  • Arbeitslosengeldbezug - bitte Leistungsnachweis / ggf. Zwischenbescheide / Aufhebungsbescheid(e)
  • Nachweis bezogenes Elterngeld
  • Nachweis bezogenes Insolvenz- / Konkursausfallgeld
  • Nachweis bezogenes Unterhaltsgeld oder Informationen über erhaltene Unterhaltsleistungen
  • Nachweis bezogenes Krankengeld oder Pfelgegeld
  • Nachweis bezogenes Mutterschaftsgeld
  • Nachweis bezogenes Übergangsgeld der Dt. Rentenversicherung (DRV)
  • Teilnahmebestätigungen für Fortbildungen, Kosten der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Berufsverbandsbeiträge
  • Berufshaftpflichtversicherungen
  • Belege über Arbeitsmittel
  • Fachliteratur
  • Fachzeitzeitschriften
  • Arbeitskleidung und Reinigungskosten für Arbeitskleidung
  • Bürobedarf
  • Kopierkosten
  • Schreibarbeiten
  • PC - Anschaffung oder Notebook, (berufliche Veranlassung)
  • Laptop Anschaffung (berufliche Veranlassung)
  • Druckeranschaffung (berufliche Veranlassung)
  • PC-Material (berufliche Veranlassung)
  • Telefaxkosten
  • Anrufbeantworter (berufliche Veranlassung)
  • Mobiltelefonkosten (berufliche Veranlassung)
  • Werkzeugkosten (berufliche Veranlassung)
  • Fortbildungskosten wann?, wo?, wieviel €? und wie oft?
  • Lehrerfortbildung (wo, wie oft?)
  • Sprachreisen
  • Telefonrechnungen
  • Mobiltelefonrechnungen
  • Internetkosten wenn beruflich veranlasst
  • Taxiquittungen mit beruflichem Fahrtziel
  • Dienstreisekosten Entfernungsangaben Flugkosten
  • Übernachtungskosten
  • Tagungsgebühren
  • Messeeintrittskosten
  • Klassenfahrtkosten bei Lehrern
  • Vermögensschadenshaftpflichtversicherungskosten
  • Schlüsselversicherungskosten für Arbeitsstelle
  • Arbeitszimmerkosten wie Miete, Energie,Einrichtung, Renovierung, Hausratversicherung, Mieterverein, Zinsen, und eine Arbeitgeberbescheinigung, dass dort kein eigener Arbeitsplatz zu Verfügung steht
  • Angaben über Wohngeldbezug
  • Finanzierungskosten für Arbeitsmittel
  • Hausversicherungen
  • Müllabfuhrkosten
  • Grundsteuer
  • Kaminkehrerksoten / Schornsteinfegerkosten
  • Instandhaltungskosten Arbeitsmittel
  • Unfallkosten (Unfall auf dienstlicher Fahrt)Unfallschilderung und Schadensanzeige
  • Bewerbungskosten mit Liste und Kopie der Bewerbungen
  • Homepagekosten
  • XING-Kosten
  • Umzugskosten bei beruflich veranlasstem Umzug
  • Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses
  • Zusammenstellung dienstlicher Fahrten - ggf Aufzeichungen oder Fahrtenbuch mit Bestätigung des Arbeitgebers und Kostenaufstellung für das Fahrzeug
  • Zinseinnahmen: Steuerbescheinigung(en) der Bank im Original und die einbehaltene Abgeltungssteuer
  • Angaben und Nachweise über Zinseinnahmen
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Rentenmitteilung(en) der DRV (Deutsche Rentenversicherung)
  • Rentenmitteilungen über Zusatzrenten, Renten aus betrieblicher altersversorgung (VBL, BVV, KZVK, etc)
  • Versicherungsmitteilungen über private Renten
  • Rentenberatungskosten
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Malerarbeiten / Spedition für Umzug) Rechnung und Überweisungsbeleg!
  • Betriebskostenabrechnung Ihrer Wohnung
  • Wohngeldabrechnung Ihrer Wohnung
  • Handwerkerrechnungen mit ausgewiesenen Lohnkosten und Überweisung (Barzahlung nicht absetzbar)
  • Angaben zu privaten Veräüßerungsgeschäften bei denen zwischen Anschaffung und Verkaufszeitpunkt nicht mehr als ein Jahr vergangen ist

Achtung bei häufigen Internetverkäufen:

Gewerblichkeit droht sehr schnell! Bei z.B. ebay ist das Finanzamt über jede Transaktion namentlich informiert und so besteht immer Aufdeckungsgefahr. Ist der Umfang Ihrer Verkaufsaktivitäten aufgrund der Anzahl oder der Art der verkauften Produkte ähnlich eines gewerblichen Händlers wird das Finanzamt auf Sie sehr leicht aufmerksam. Sorgen Sie für eine genaue Abgrenzung zwischen Ihren Privatverkäufen und ggf. geschäftlichen Verkäufen. Gerne können Sie unseren Rat in Anspruch nehmen, wenn Sie unsicher ob der genaueren Einordnung "privat oder gewerblich" sind.

Besonders Wichtig: Bewahren Sie Ihre Quittungen / Rechnungen für die Einkäufe der verkauften Waren auf.

Steuerberater München Team Härtl hilft Ihnen gerne weiter!



Eingestellt am 14.03.2012 von S. Härtl , letzte Änderung: 29.07.2018 von Michael Strohschein


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