Wieder GUTE Nachrichten für eingetragene Lebenspartnerschaften:

Die Chancen steigen erneut!

12. Februar 2013:

Der BFH gewährt eingetragenen Lebenspartnerschaften vorläufig das Ehegattensplitting

! Einzelheiten hierzu in unseren aktuellen News - bitte links klicken oder über die Suche auf HOME gehen.

Juli 2012:

Der Bundesrat hat die Regierung letzte Woche aufgefordert, die steuerrechtliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Rahmen der Ehe zu schaffen!

Deshalb unser RAT:
unbedingt Zusammenveranlagung beantragen und
ggf Einspruch einlegen!

  • Der Bundesrat ist mehrheitlich und ausdrücklich für die Gleichstellung!
  • Die Gesetze sehen und insbesondere die Finanzamter (in Bayern!) gewähren die Gleichstellung noch nicht.
  • Wie berichtet, gewährten bereits einige Bundesländer auf Anträge von Eheleuten eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nach Rechtsbehelf bereits AdV (Aussetzung der Vollziehung) also vorläufigen Rechtsschutz und tragen die günstigeren Lohnsteuerklassen ein. Siehe auch unser Bericht zur Steuerklassenwahl III/V. Dies ist aber aufgrund der aktuell ergangenen BFH Entscheidung nicht mehr möglich - siehe unten - !
  • Nun unsere Meinung - die Splittingtabelle und alle anderen steuerlichen Vorteile für eingetragene Lebenspartnerschaften homosexueller Ehegattengemeinschaften werden kommen.
  • Bald ist es soweit - die Splittingtabelle für Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ist u.E. nicht mehr aufzuhalten!
  • Wenn Sie sich ob der für Sie geltenden Rechtslage und Möglichkeiten unsicher sind - wenden Sie sich bitte an uns - Wir helfen Ihnen gerne Ihre Steuerbescheide offen zu halten, um im Anschluss für soviele Jahre wie möglich profitieren zu können!
  • Nur wer handelt, wird ggf auch rückwirkend in den Genuss der Steuervorteile kommen!

Leider gibt es auch schlechte Nachrichten:

der BFH hat entschieden, dass ein vorläufiger Rechtsschutz (AdV) - zur Gewährung der Steuerklassenkombination III/V für eingetragene Lebenspartnerschaften im Wege der Aussetzung der Vollziehung nicht zu gewähren ist.

Anträge auf Steuerklassenwechsel sind derzeit also nicht mehr erfolgversprechend, da diese bis zur End-Entscheidung durch Gesetzesänderung "Splitting für Alle Ehepaare" nicht mehr gewährt werden. Solche Fälle gab es in Baden Würtemberg z.B..

Diese Entscheidung hat rechtlich nichts direkt mit der oben genannten Gesamtsituation zu tun. Wir bleiben aktuell und werden über die Entwicklung berichten.



Eingestellt am 12.07.2012 von S. Härtl , letzte Änderung: 29.07.2018 von Michael Strohschein


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