Zinsen auf Steuern nach §233 AO - Vollverzinsung

Warum muss ich Zinsen auf meine Steuernachzahlung zahlen?

Sie fragen sich vielleicht warum auf ihrem Steuerbescheid plötzlich zusätzlich zu einer Nachzahlung auch Zinsen zu zahlen sind. Nun die Lösung ist recht einfach, das ist kein Strafzins den Sie hier entrichten müssen, sondern das liegt an der sogenannten Vollverzinsung von Steuererstattungs- und und Nachzahlungsansprüchen im Allgemeinen.
  • Ab dem 14. Monat nach Ende eines Steuerjahres werden alle Ansprüche, also auch Erstattungsansprüche zu ihren Gunsten mit 6% pro Jahr = 0,5% pro Monat, verzinst.
  • Wenn Sie also jetzt zum Beispiel im Juni 2013 eine Nachzahlung für das Jahr 2011 in Höhe von 1000 € zu leisten haben zu entstehen für April Mai und Juni jeweils 0,5 % Zinsen insgesamt also 15 €

Die Vermeidung von Nachzahlungszinsen nach § 233 AO ist möglich:

  • wenn Sie die Höhe der Nachzahlung bereits wissen, können Sie eine freiwillige Zahlung Höhe der Steuernachzahlung zum Ende des 13. Monats an das Finanzamt leisten um die Verzinsung zu vermeiden.
  • Wichtig dabei in der Überweisung die Angabe der Steuerart und des Zeitraums und natürlich ihre Steuernummer damit das Finanzamt die Zahlung auch zuordnen kann.
  • Es empfiehlt sich zusätzlich einen erläuternden kurzen Schriftwechsel (auch per email zwischenzeitlich möglich) an die für Sie zuständige Finanzkasse zu richten, die diesen Vorgang erklärt, damit das Finanzamt die richtige Verbuchung des Geldeingangs vornehmen kann.

Achtung Zinseinnahmen nach § 233 AO!:

Die derzeitige Rechtslage ist in unseren Augen etwas unglücklich, denn
  • erhalten Sie vom Finanzamt Erstattungszinsen nach Paragraph 233 AO, so müssen Sie diese als Zinseinnahmen versteuern,
  • wissen Sie wirklich eine Zahlung für Zinsen nach Paragraph 233 AO an das Finanzamt leisten, so können Sie diese Zinszahlung nicht steuerlich geltend machen.
Haben Sie Fragen zur Vollverzinsung ´dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir freuen und auf Ihre email oder Ihren Anruf. Ihr Steuerberater Team München Härtl.


Eingestellt am 27.06.2013 von S. Härtl


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