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elektronische Lohnsteuerkarte 2012 - wie funktioniert das ?
.... interessanter Weise - natürlich durch Papier!
Hier erfahren Sie ALLES über die Lohnsteuerkarte 2012:
Vorab: Die gelbe Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch noch 2012!
Den im Oktober und November vergangenen Jahres an alle Arbeitnehmer versandten Informationsbrief zu den ab dem 1. Januar 2012 gespeicherten Lohnsteuer-Daten, bewahren sie bitte unbedingt auf!Das Finanzamt bat Sie, diese Gelegenheit zu nutzen, die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM) zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Lohnsteuerkarte 2012 woher bekommen Sie diese?
- Ihr Finanzamt stellt Ihnen eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug aus (Ersatzbescheinigung).
- Zusammen mit der o.g. ELSTAM Bescheinigung reicht auch die Lohnsteuerkarte 2010 zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber
- Diese Ersatzbescheinigung erhalten Sie auch, wenn die Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar geworden oder zerstört worden ist.
update 12.3.2012/5.12.2011:
Die "alte" Lohnsteuerkarte 2010 bleibt nun gütlig bis zum 1.1.2013!
- Der offizielle Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist auf den 1.1.2013 verschoben.
- Die Lohnsteuerkarte 2010 behält also Ihre Gültigkeit. Jedenfalls bis zur Freigabe der Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Wir - Steuerberater München Team Härtl - werden berichten.
Die Finanzämter haben zum Thema Lohnsteuerkarte eine eigene Hotline eingerichtet: die sog. bayerische Info-Hotline. Diese erreichen Sie Montag bis Donnerstag von 8.00-18.00 Uhr. Freitag bis 16.00 Uhr. Die Rufnummer lautet: 089/1222217 E-Mail: direkt@bayern.de
Was ist nun zu beachten ?
Die 2 wichtigsten Fälle, Arbeitgeberwechsel oder erste Aufnahme einer Anstellung:
Wechseln Sie den Arbeitgeber oder liegt ein sonstiger Grund für die Notwendigkeit der Vorlage einer Lohnsteuerbescheinigung vor, so haben Sie nun folgende Möglichkeiten:- nehmen Sie die Lohnsteuerkarte 2010 zusammen mit dem o.g. ELSTAM Briefzum neuen Arbeitgeber mit. Alternativ, die ggf. für 2011 oder 2012 ausgestellte Ersatzbescheinigung.
- Oder:verwenden Sie die Ende 2011 an Sie versandte ELSTAM Bescheinigung zusammen mit der Lohnsteuerkarte 2010 zur Vorlage beim neuen Arbeitgeber.
Andere "Lohnsteuerkarten-Fälle":
Wenn Sie bisher noch keine Lohnsteuerkarte hatten, wenden Sie sich einfach an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt.
Wie kann ich die Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte 2012 ändern?
- Für jede Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale 2012 ist nun also AB JETZT ausschließlich Ihr Finanzamt zuständig!
- Für melderechtliche Vorgänge (Geburt/Heirat/Umzug) bleibt die Gemeinde ERSTER Anlaufpunkt! Details hierzu finden Sie weiter unten.
- Das Finanzamt rät die (ELStAM) Korrekturen über den Postweg einzureichen.
(ELStAM = elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal). - Die Gemeinde, die Stadtverwaltung oder das Kreisverwaltungsreferat in München
KVR ist NICHT MEHR zuständig !
Formular Änderung elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal:
ElektronischesLohnsteuermerkmalndernFormular.pdf (7,63 kb)
Beachten Sie das Merkblatt zur Steuerklassenwahl für 2012:
BMF_Merkblatt_Steuerklassenwahl_2012.pdf (57,81 kb)
Freibeträge für 2012 müssen NEU beantragt werden !
- Die bisherigen Freibeträge werden nicht automatisch übernommen (zum Jahreswechsel 2010/2011 erfolgte dies automatisch).
- Freibeträge (z.B. für Arbeitszimmer, Doppelte Haushaltsführung oder Entfernungspauschalen) müssen bis zum Jahresende neu beantragt werden, um ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung 2012 berücksichtigt werden zu können!
- Ein späterer Antrag ist auch noch z.B. im Januar 2012 möglich, wird aber stets erst ab dem darauf folgenden Monat berücksichtigt.
Wie kann ich meinen Freibetrag für 2012 auf die elektronische Lohnsteuerkarte bringen ?
- Wenn der Freibetrag unverändert bleibt:
- über das Kurzformular
Vereinfachter Antag auf Eintragung eines Freibetrages
LSt-3a_Vereinfachter_Antrag_auf_Lohnsteuer-Ermaessigung_2012.pdf (49,64 kb)
- Wenn erstmals ein Freibetrag eingetragen werden soll oder der Freibetrag sich ändert:
- über das altbewährte Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2012".
Kinder die bisher wegen zu hoher Einnahmen "weggefallen" sind, werden wieder berücksichtigt!
Kinder unter 18 Jahren
- werden im Lohnsteuerabzugsverfahren automatisch berücksichtigt. Sie wirken sich allerdings nur bei der Ermittlung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags aus.
Kinder über 18 mit eigenen Einnahmen werden nun wieder berücksichtigt!
- Ab 2012 fällt die Einkünftegrenze von 8.004 EUR weg. Deshalb müssen Sie für diese Kinder wieder einen Kinderfreibetrag beantragen !
Steuerberater München Team Härtl rät:
Prüfen Sie genau und lassen Sie ggf die Daten schnellstmöglich ändern !
Welche Vorteile hat die elektronische Lohnsteuerkarte 2012?
Notwendige Informationen zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt werden 2012 elektronisch ausgetauscht und das bringt: - Verlässliche Information
- Schnelle Information
- Nur noch das Finanzamt ist für Änderungen zuständig
- Besuche bei der Gemeinde werden unnötig
- Kein Verlust der Lohnsteuerkarte mehr möglich
- Änderungen erfolgen elektronisch
- Hohe Sicherheit und hohe Datenverfügbarkeit
Wie erfolgt der Zugriff auf die Lohnsteuerkartendaten ab 2012?
Der Arbeitnehmer muss sich im Elster Protal der Finanzverwaltung mit folgenden Informationen authentifizieren:- Die Steuernummer des Arbeitgebers (ggf. die Betriebsstättensteuernummer)
- Die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers
- Das Geburtsdatum des Arbeitnehmers
Welche Informationen sind in der elektronischen Lohnsteuerkarte 2012 gespeichert ?
ALLE Lohnsteuerabzugsmerkmale werden ab dem Jahr 2012, ausnahmslos in einer Datenbank bei der Finanzverwaltung gespeichert. Die Arbeitgeber können in elektronischer Form auf die folgenden von der Finanzverwaltung zentral bereitgestellten Daten zugreifen: - Steuerklasse 2012,
- Zahl der Kinderfreibeträge 2012,
- Kirchensteuermerkmal 2012 und
- Freibeträge 2012
- Faktor 2012 (beim Lohnsteuerfaktorverfahren)
Kann jeder Arbeitnehmer die elektronischen Lohnsteuerkartendaten 2012 einsehen und ändern?
JA, Die Lohnsteuerdaten 2012 werden unter striktem Datenschutz gespeichert und übermittelt. Die Einsichtnahme eines jeden Arbeitnehmers ist nur mit der persönlichen Identifikationsnummer möglich.
Wer ist zur Einsichtnahme in die elektronische Lohnsteuerkarte 2012 berechtigt?
- Nur der aktuelle Arbeitgeber ist zum Abruf der ELStAM Inhalte befugt.
- Der Arbeitnehmer selbst kann den Abruf für einzelne oder alle Arbeitgeber sperren.
- alle Abrufe werden protokolliert.
Was muss zunächst der Gemeinde/Stadt gemeldet werden ?
Auch 2012 bleibt es dabei - Eheschließungen, eine Geburt oder der Kirchenaustritt ist zunächst mit der Gemeinde / Stadtverwaltung abzuklären bzw. durchzuführen. Das Kreisverwaltungsreferat(KVR) ist hierbei für unsere Münchner Bürger die richtige melderechtliche Anlaufstelle.Folgende melderechtliche Vorgänge werden im Anschluss an den gemeindlichen Vollzug automatisch an Ihr Finanzamt übermittelt:
- Anschriftenänderungen
- Kirchenaustritt (+Eintritt)
- Eheschließung
- Geburt
- Adoption
- Tod
Bei Heirat/Eheschließung wirt automatisch unterstellt, dass Steuerklasse 4/4 gewählt wird, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind. Eine Änderung beim Finanzamt ab 2012 nach Heirat ist also notwendig, wenn Sie Steuerklasse 3/5 oder auch wenn Sie die Übertragung eines Kinderfreibetrages auf den anderen Ehegatten wünschen.
Die Lohnsteuerbescheinigung bleibt unverändert
Ihre jährliche Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie nach wie vor von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigt. Daran ändert sich nichts. Diese Lohnsteuerbescheinigung können Sie dann wie gewohnt zu uns - Ihrem Steuerberater München Team Härtl - zu "Weiterverarbeitung" bringen.
Wir helfen Ihnen gerne
- ein Klick auf EasyContact genügt. - Und da der ganze Vorgang nun auch digital erfolgen kann, können wir - Ihr Steuerberater München Team Härtl - Ihnen deutschlandweit behilflich sein.
- Wir arbeiten mit allen deutschen Finanzämtern zusammen.
Weitere links zum Thema Lohnsteuerkarte:
Top Info`s Alle erdenklichen FAQ`s zum Thema und einen Link zu einer sehr Informativen Seite der Finanzverwaltung NRW - deren Inhalte auch für unsere Münchner Steuerberater - Mandanten gelten finden Sie hier.Download - link zur Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen
"Die elektronische Lohnsteuerkarte 2012"
Link zum BMF Schreiben vom 22. August 2011 zur Bekanntgabe desMusters für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2012.
Die Lohnsteuerkarte auf Papier - Steuerberater München Team Härtl berichtete seinerzeit - hat im Jahr 2012 endgültig ausgedient und keinerlei Bedeutung mehr.
Im Jahr 2011 war übergangsweise die Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 noch gültig.
Information für Arbeitgeber zum Verfahren elektronischen Lohnsteuerkarte:
- Voraussichtlich ab Januar 2012 stehen dem Arbeitgeber durch das geplante Datenaustauschverfahren zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ElsterLohn II) die für die Lohnabrechnung erforderlichen Besteuerungsmerkmale elektronisch zur Verfügung.
- Stand 11/2011:Es wird nicht davon ausgegangen, dass es sich bei dem in 2012 geplanten Starttermin um einen Stichtag handeln wird. Wahrscheinlicher ist der erste Abruf der elektronischen Lohnsteuerkarte über einen Zeitraum von z. B. drei Monaten.
Die Pilotphase mit ausgesuchten Arbeitgebern beginnt nach Oktober 2011. - Die Details zur Einführung / das Gesetz soll voraussichtlich am 25.11.2011 im Bundesrat verabschiedet werden.
- Der tatsächliche Starttermin des Verfahrens wird durch ein BMF-Rundschreiben ca. im Oktober/November bekannt gegeben. U. a. soll darin auch auf den künftigen Umgang mit Freibeträgen eingegangen werden.
- Zur aktuellen terminlichen Situation: Der unvollständige Stand der technischen Umsetzung bei der Finanzverwaltung und die noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen bedeuten u.E., dass das Verfahren wahrscheinlich nicht reibungslos zum 01.01.2012 anlaufen wird.
- Die Finanzverwaltung hat die erforderlichen Testmöglichkeiten für die Softwareersteller noch nicht bereitgestellt.
- Auch ist die Annahme von Arbeitnehmer-Anmeldungen jetzt frühestens ab dem 19.12.2011 geplant.
- Die Veröffentlichung des BMF-Schreibens mit notwendigen Informationen zum Verfahren und zu den gesetzlichen Regelungen hat sich verzögert und ist jetzt erst für Dezember 2011 vorgesehen.
Hier der geplante ELSTAM Workflow für Arbeitgeber in Kurzform:
Nach der Freigabe des Portals für Arbeitgeberabrufe (Zeitpunkt noch ungewiss) = der Starttermin, kann jeder Arbeitgeber die Steuerabzugsmerkmale der Beschäftigten beim Bundeszentralamt für Steuern abzurufen.Der Arbeitgeber braucht folgende Identifikationsdaten für diesen Abruf:
- die Steuernummer des Arbeitgebers (Betriebsstätte) § 42 Abs. 2 EStG)
- die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers
- Geburtsdatum des Arbeitnehmers (§ 52b Abs. 5 EStG)
- sowie ein Merkmal, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt.
Die elektronischen Steuerabzugsmerkmale sind vom AG zu übernehmen und für die Lohnabrechnung anzuwenden.
NEUE Arbeitnehmer ab 2012:
Der Arbeitgeber muss nach den AN-individuellen Steuermerkmalen (ESLTAM) fragen, wenn die Anfrage der elektronischen Steuerabzugsmerkmale noch nicht beantwortet wurde. Dadurch kann und soll verhindert werden, dass ungerechtfertigt mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird.Sollte es Abweichungen zu den später gelieferten elektronischen Steuerabzugsmerkmalen geben, sind diese (auch rückwirkend) anzuwenden.
Wenn der Arbeitnehmer den Abruf für den Arbeitgeber sperrt:
In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Steuermerkmale nicht abrufen. Für die Lohnabrechnung muss er dann Steuerklasse VI anwenden.Mit dem elektronischen Abrufverfahren entfällt der Gemeindeschlüssel.
Arbeitgeber mit beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern:
hier bleibt es zunächst bei der besonderen Lohnsteuerkarte (und der Datenübermittlung der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung mit eTIN), da der geplante elektronische Abruf der Steuerabzugsmerkmale erst 2014 funktionieren wird.Aktuelle Hilfe im Internet bei der Finanzverwaltung: Fragen-Antworten-Katalog
Shortlink zu dieser Seite: http://bit.ly/IVijPi
Eingestellt am 30.09.2011 von S. Härtl , letzte Änderung: 01.05.2012
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