Ebay und Einkommensteuer

Es wird vom Finanzamt geprüft, ob Sie ggf Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder sonstige Einkünfte haben.

Ebay und Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Was ist ein Gewerbebetrieb? Wann liegt ein gewerblicher Handel möglicherweise vor?

Gewerblich ist jede
  • nachhaltige Betätigung,
  • die selbstständig
  • und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und
  • sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt

Allgemeine steuerliche Hinweise für eBay Aktivitäten:

  • Wenn Sie bereits als Gewerbetreibender beim Finanzamt erfasst sind, besteht erhöhte Gefahr der Qualifizierung als zusätzliche Einkünfte aus dem Ebay Internethandel. Sorgen Sie für eine klare Trennung zwischen Privatem und Betrieblichem.
  • Bewahren Sie stets Ihre Rechnungen auch für privates auf, wenn Sie öfter diese Dinge wieder weiterverkaufen.
  • Wenn Sie wiederholt oder regelmäßig Verkäufe durchführen, wird vom Finanzamt Ihr Einzelfall auf eine nachhaltige, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit geprüft und ggf. geweblich gewertet werden, wenn die eBay verkäufe als berufsmäßig, d.h. im eigenen Risiko mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen und mit gesundem Menschenverstand als solches nicht mehr der privaten Sphäre zugeordnet werden kann.

eBay ist privat, wenn:

Argumente die steuerlich für private eBay Verkaufsaktivität sprechen, sind:

  • als Privatperson handelnde,
  • die gelegentlich,
  • unterschiedliche Artikel,
  • aus ihrem Privatbesitz verkaufen oder
  • Artikel für ihren privaten Gebrauch kaufen.

eBay ist gewerblich, wenn:

Gefahr steuerlicher Gewerbsmäßigkeit von eBay Verkäufen herrscht bei:

  • dem Kauf von Artikeln, um sie wieder zu verkaufen,
  • dem Verkauf von Artikeln, die für den Weiterverkauf hergestellt wurden,
  • dem regelmäßigen Verkauf von größeren Artikelmengen,
  • dem häufigen Verkauf von neuen Artikeln, die nicht für den eigenen Gebrauch erworben wurden,
  • dem Verkauf von gleichartigen Waren über einen längeren Zeitraum.
  • Als PowerSeller (besonders bei unterdrückter Statusanzeige!) herrscht in steuerlicher Sicht Alarmstufe Rot!
  • Aber auch gewisse Artikel z.B. Bücher sind äußerst gefährlich, so wurde z.B. meine Ehefrau die 5 gebrauchte Taschenbücher anbot, von ebay selbst angeschrieben, dass dies Artikel seien die unter gesetzlichem Preisschutz stehen und die so u.U. nicht verkauft werden dürfen.

Typische Betriebsausgaben/Kosten bei ebay-Händlern:

  • Kosten der Warenbeschaffung,
  • eBay-Gebühren,
  • Aufwendungen für Computer, Telefon/Internet,
  • Reisekosten und,
  • Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Warenbeschaffung oder Messebesuchen,
  • Kosten der Lagerhaltung
  • …eben alle Betriebsausgaben die ein „normaler“ Unternehmer auch hat.

Ebay und Spekulationsgewinne - sog. private Veräußerungsgeschäfte:

Achtung bei ebay gibt es auch steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte!

  • Auch (aber auch nur:) Gewinne aus der Veräußerung von definitiv privaten Gütern können der Einkommensteuer unterliegen. Diese Vorschrift greift, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf eines Wirtschaftsgutes kürzer als ein Jahr ist.
  • Die Regelung gilt für Alle Kaufverträge die seit 13.12.2010 rechtskräftig abgeschlossen wurden oder auch bei gleichstehenden Rechtsakten angeschafft wurden.

Steuerfreie Spekulationsgewinne:

Gem. § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG bleiben diese Gewinne nur dann steuerfrei, wenn alle Gewinne eines Kalenderjahres aus privaten Veräußerungsgeschäften (seit 1.1.2008) weniger als 600 € betragen hat.


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