Rückstellungen ABC

Lieber Leser und sehr geehrter Mandant,
  • nachfolgend haben wir für Sie, unsere Checkliste zu möglichen Rückstellungen für bilanzierende Unternehmen abgebildet.
  • Diese Liste soll Ihnen einen Überblick zu möglichen Rückstellungen geben. Bitte besprechen Sie die einzelnen Themen mit Ihrem Steuerberater oder natürlich gerne auch mit uns, Ihrem Steuerberater München Team Härtl.
Bitte beachten Sie dass diese Aufstellung keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit innehat. In doch einigen Positionen nachfolgender Aufstellung gelten steuerrechtliche Besonderheiten oder durch Gesetz und Rechtsprechung vorgegebene Berechnungsmethoden und Einschränkungen.

Was sind Rückstellungen?

  • Rückstellungen sind gewinnmindernde Tatbestände -also steuermindernde Geschäftsvorfälle - deren wirtschaftlicher Aufwand bereits im "alten" Wirtschaftsjahr entstanden ist, dessen Zahlung jedoch erst im neuen Jahr stattfindet und dessen Höhe zum Abschlusserstellungszeitpunkt noch nicht exakt bekannt ist. (ist die Höhe exakt bekannt handelt es sich um Verbindlichkeiten)
  • Zu beachten ist, dass seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr, mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen sind.
  • Künftige Vorteile die mit der Erfüllung der Verpflichtung aufwandsmindernd zu erwarten sind, sind ebenso zu berücksichtigen.

ABC der Rückstellungen:

  • Abraumbeseitigung
  • Anzahlungen
  • Abfallbeseitigung
  • Abschlussgebühren
  • Altreifen
  • Altautorücknahmeverpflichtungen
  • Altlastensanierung
  • Aufbewahrungskosten (7/10 Jahre f. Unterlagen)
  • Auffüllungsverpflichtungen
  • Baukostenzuschüsse
  • Beihilfen
  • Behindertenabgabe
  • Beitragsrückerstattung
  • Bergbauwagnisse
  • Betriebssteuern
  • Betriebsprüfung
  • Berufsgenossenschaftsbeiträge des Vorjahres
  • Bonusschuld
  • Buchführungskosten
  • Freiinspektionen bei Kfz-Betrieben/Händlern
  • Garantieleistungen
  • Gewährleistungen/Kulanzleistungen
  • Geschäftsverlegung
  • Gewerbesteuer
  • Gewinnbeteiligung
  • Gratifikationen für Personal
  • Gleitzeitrückstellungen
  • Haftpflichtverbindlichkeiten
  • Haftung aus div. Anlässen
  • Instandhaltungsrückstellungen (eingeschränkt)
  • Jahresabschlusskosten
  • Jubiläumszuwendungen an Mitarbeiter o.ä.
  • Kaufpreisrückzahlung
  • Latente Steuern (erfolgt meist erst durch den StB)
  • Leasingaufwand ausstehend
  • Leasingrücknahmeverpflichtungen
  • Notarkosten für vollzogene Beurkundungen
  • Pachterneuerungsrückstellung im (Autohaus)
  • Patentverletzung
  • Pensionsverpflichtungen
  • Pfandgeld
  • Produkthaftung
  • Prozessrisiko
  • Rechnungserteilung
  • Rekultivierung
  • Rückbauverpflichtungen
  • Schadenersatz
  • Sozialplan
  • Steuererklärungen
  • Steuernachforderungen
  • Tantiemen / Sonderzahlungen
  • Umweltschäden
  • Umlagen die spät abgerechnet werden
  • Urlaubsverpflichtungen (n.n. genommender Urlaub Ihres Personals)
  • Vorruhestand
  • Weihnachtsgeld
  • Zinsen
  • Zinszahlungen
  • Zuwendungen


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