Steueränderungen und Steuertipps für 2012

Steueränderungen 2012:

Alles Wichtige über Steueränderungen 2012 in Kürze erfahren Sie hier
bei - Steuerberater München - Team Härtl:

Kinderbetreuungskosten:

Es gibt keine persönlichen Anspruchsvoraussetzungen mehr bei den Eltern. Die bisherigen Gründe Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit, Behinderung sind nicht weiter erforderlich. Kinderbetreuungskosten sind künftig stets ein Bestandteil jeder Steuererklärung. Die Aufwendungen sind anhand der Belege nachzuweisen.
Absetzbar als SONDERAUSGABEN sind nun 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr und pro Kind.

Einkünfte der Kinder sind nicht mehr zu berücksichtigen!

Bisher führten Einkünfte von mehr als 8.004 Euro zu negativen Folgen beim Kindergeld u.a. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums allerdings werden Kinder nur noch berücksichtigt wenn deren Erwerbstätigkeit nicht mehr als 20 Std pro Woche umfasst. Das Studium muss überwiegen. Das wird also deutlich einfacher.

Einkommensgrenze der Kinder fällt weg!

die Anrechnung der Kindereinkünfte und Bezüge beim Ausbildungsfreibetrag ist aufgehoben worden (das hatte ggf Auswirkung beim Ausbildungsfreibetrag und Kindergeld).

Entfernungspauschale 2012:

  • Es gibt nur noch: entweder EINE regelmäßige Arbeitsstätte oder KEINE regelmäßige Arbeitsstätt. Alle Fahrten zu weiteren Betriebsstätten sind somit Dienstfahrten. Bitte beachten Sie unseren LINK einfügen.
  • Nutzen Sie verschiedene Verkehrsmittel müssen Sie die Kosten für MVV beispielsweise nicht mehr für jeden einzelnen Tag nachweisen mit Belegen. Das gilt nur dann noch, wenn diese Kosten höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Kalenderjahr.

Verbilligte Wohnraumüberlassung an Angehörige:

Die Prozentgrenzen sind auf 66 Prozent vereinheitlicht worden. Bis zu diesem Anteil können Sie die Miete an Angehörige reduzieren ohne dass negative Folgen oder zusätzliche Nachweise erforderlich sind. Verlangen Sie weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete ist ist eine Totalüberschussprognose notwendig und die Vermietung wird nicht so ohne weiteres anerkannt. Die bisherigen 56% und 75% sind abgeschafft.

Die Zinseinnahmen sind nicht mehr für die Berechnung der zumutbaren Belastung erforderlich!

Übertragung von Kinderfreibeträgen:

  • Ist mögich wenn der Vater/Mutter seiner Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber nicht nachkommt
    und n e u: Übertragung auch, wenn mangels Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht besteht.

Auch die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages ist nun möglich!

Künftig kann sich der Elternteil, der ein behindertes Kind betreut und für dessen Unterhalt überwiegend allein aufkommt, neben dem Kinderfreibetrag auch den Behinderten-Pauschbetrag des Kindes in voller Höhe übertragen lassen.
  • Neu und bemerkenswert ist auch, dass ab 2012 der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, die Übertragung des Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes auf den anderen Elternteil verhindern kann wenn dieser Elternteil Kinderbetreuungskosten trägt oder eigenen Betreuungsaufwand hat.

Negative Sonderausgaben:

Erstattungen aus der Basiskrankenversicherung und Kirchensteuern werden ab 2012 mit den im gleichen Jahr getätigten gleichartigen Aufwendungen verrechnet. Sind die Erstattungen höher als die Aufwendungen, ergibt sich ein sog. Erstattungsüberhang. Bislang wurde stets der "alte", bestandskräftige Steuerbescheid geändert.

Es gibt keine Lohnsteuerkarte mehr:

H i e r erfahren Sie alles zum Wegfall der Lohnsteuerkarte und wie Sie mit diesem Thema umgehen müssen.

Riester-Rente:

Ab 2012 ist ein Mindestbeitrag von 60 Euro p.a. vorgesehen. Die Riester-Förderberechtigten werden von den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen in Kürze über diese Neuregelung direkt informiert.

Der Arbeitnehmer Pauschbetrag:

auch Werbungskostenpauschbetrag oder Werbungskostenpasuchale genannt, wurde rückwirkend ab 2011 auf 1.000 Euro erhöht.

Erleichterungen bei elektronischen Rechnungen:

Email, PDF, u.a. elektronsiche Rechnungsformate waren bereits rückwirkend zum 1. Juli 2011 "genehmigt" worden. Alle Einzelheiten zum Thema Lohnsteuerkarte 2012 finden Sie h i e r

Ist‑Versteuerungsgrenze 500.000 Euro dauhaft eingeführt!

Dies war ursprünglich befristet bis zum 31. Dezember 2011. Diese Umsatzgrenze gilt nun auf Dauer.

Belegnachweis "Gelangensbestätigung! bei innergemeinschaftlichen Lieferungen!

Bei innergemeinschaftliche Lieferungen ist an 1.1.12 spätestens ab 1.7.12, sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen nun gesetzlich vorgeschrieben als Belegnachweis die so genannte Gelangensbestätigung notwendig.

verbindliche Auskünfte beim Finanzamt:

  • In kleinen Fällen (Wert bis 10.000 Euro) bleibt die verbindliche Auskunft kostenfrei.
  • Die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte wird damit auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt.

Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes:

Bei der Begünstigung des unternehmerischen Vermögens sollen die Lohnsumme, die Anzahl der Beschäftigten und der Summe der gezahlten Löhne und Gehälter und die Angaben zum (alten und jungen) Verwaltungsvermögen künftig gesondert festgestellt werden.

Vermögensverschiebungen zwischen Kapitalgesellschaften:

führen zu Schenkungen, soweit sie nicht betrieblich veranlasst sind und soweit an den Gesellschaften nicht unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen beteiligt sind. Hierbei ist der Besteuerung das persönliche Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Person oder Stiftung zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist.

Bei der Ermittlung des gemeinen Werts bebauter Grundstücke:

im Sachwertverfahren wurden die Regelherstellungskosten anhand der vom Baupreisindizes (vom statistischen Bundesamt veröffentlicht) an die Entwicklung der Baupreise angepasst.

Europäischer Vollstreckungstitel:

Es gibt nun einen einheitlichen Vollstreckungstitel in Europa. Dieser ist in den Mitgliedstaaten nunmehr die Vollstreckungsgrundlage und er muss nicht durch einen besonderen Akt im anderen Mitgliedstaat anerkannt werden. Der Geltungsbereich der Beitreibung wurde auf alle Steuern und Abgaben erweitert, der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten wesentlich erweitert und vereinfacht, ein wirksameres Beitreibungs- und Sicherungsverfahren geschaffen und das Zustellungsverfahren vereinfacht.



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