News / Aktuelles
Gründungszuschuss 2012 - was hat sich geändert...
Die Agentur für Arbeit gewährt auch in 2012 noch den Gründungszuschuss. Allerdings ist die Entsch...
Steuern sparen ! - das wichtigste bei der Einkommensteuer ist......
... sich an die Grundregeln zu halten: 1.) Lassen Sie sich immer einen Beleg geben! Der Allt...
Vermietung an Angehörige - Neue Grenze 66% !
Steuerberater München Team Härtl berichtet über wichtiges aus dem Aus dem Steueränderungsgese...
Die Agentur für Arbeit gewährt auch in 2012 noch den Gründungszuschuss. Allerdings ist die Entsch...
Steuern sparen ! - das wichtigste bei der Einkommensteuer ist......
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Vermietung an Angehörige - Neue Grenze 66% !
Steuerberater München Team Härtl berichtet über wichtiges aus dem Aus dem Steueränderungsgese...
Arbeitnehmer
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
sind entgegen der häufigen Meinung auch mit den tatsächlichen Kosten als Werbungskosten ansetzbar!.Umzugskosten
Ein steuerlich relevanter Umzug aus beruflichen Gründen liegt vor, wenn sich der tägliche Fahrtweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde reduziert. Maßgeblich sind Hin- und Rückfahrt, so dass eine halbe Stunde Fahrzeitverkürzung pro Strecke bereits ausreicht. Zum anderen, wenn eine Versetzung ansteht oder eine doppelte Haushaltsführung vermieden wird. Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können dann folgende Werbungskosten bei der Steuererklärung abgesetzt werden: Anfallende Transportkosten der Wohnungseinrichtung; Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug entstehen; Miete für die bisherige Wohnung wenn Sie nach dem Umzug noch eine gewisse Zeit leer steht; Maklerkosten für die Wohnungsvermittlung. Zusätzlich kann für die sonstigen Umzugskosten die Umzugskostenpauschale in Anspruch genommen werden. Diese Pauschale beträgt für Umzüge ab dem 1.7.2009 1.256,00 € bei Verheirateten; 628,00 € für Ledige. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 277,00 € für jede weitere im Haushalt lebende Person. Für eine 4-köpfige Familie beträgt die Umzugspauschale somit 1.810,00 € . Darüber hinaus gewährt der Fiskus einen Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Nachhilfekosten von 1.584,00 € je Kind.Arbeitszimmer
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können bis zu einem Betrag von € 1.250,00 anerkannt werden. Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem Schreiben vom 6.10.2009 die Konsequenzen aus dem BFH Beschluss von August 2009 gezogen. Die Finanzämter sind verpflichtet, Anträge auf Lohnsteuerermäßigung und Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen wegen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu bewilligen. Voraussetzung ist dabei, dass die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt oder dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hier steht eine Neuregelung an. Beachten Sie hierzu unsere gesondert eingestellten News.Arbeitgeber kann Gesundheitsvorsorge lohnsteuerfrei bezuschussen
Ihr Arbeitgeber kann Sie jetzt bei der Verbesserung Ihres allgemeinen Gesundheitszustands unterstützen: Jährlich darf er Ihnen Leistungen bzw. Zuschüsse im Wert von maximal 500 € zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn lohnsteuerfrei zuwenden. Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. Bewegungsprogramme wie Rückengymnastik, Ernährungsberatungen oder Kurse zur gesunden Ernährung, Angebote zur Stressbewältigung und Entspannung oder zur Suchtprävention sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung.Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages auf der Lohnsteuerkarte
Haben Sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus einer anderen Einkunftsart? Dann zahlen Sie Monat für Monat zu viel Lohnsteuer, die Sie erst im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückerhalten. Das muss nicht sein! Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie sich vom Finanzamt für verschiedene steuerliche Abzugsbeträge und für Ihre voraussichtlichen Aufwendungen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung kürzt dann der Arbeitgeber Ihren Bruttoarbeitslohn um den monatlichen Freibetrag und berechnet nur vom gekürzten Bruttoarbeitslohn Lohnsteuer. So zahlen Sie weniger Lohnsteuer, weniger Solidaritätszuschlag und weniger Kirchensteuer. Am besten stellen Sie den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bereits nach Erhalt der Lohnsteuerkarte noch vor Beginn des Kalenderjahres oder spätestens im Januar. Dann zahlen Sie bereits ab Januar weniger Lohnsteuer.Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist unter anderem sinnvoll bei Werbungskosten über EUR 920,00, Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf bei zu Ausbildungszwecken auswärts untergebrachten Kindern , Spenden oder Parteizuwendungen , Außergewöhnliche Belastungen, Pauschbeträge für Behinderungen, Verlustvorträge aus früheren Veranlagungsjahren, Erwartete Verluste.


