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Steuerberaterkosten

Wir - Steuerberater München Team Härtl - freuen uns darauf Sie kennen zu lernen und Ihnen ein unverbindliches Angebot zu erstellen.


"Ich versichere Ihnen, dass wir Ihrem Auftrag unsere höchste Aufmerksamkeit widmen werden."
.


Steuerberaterkosten sind absetzbar!

Entgegen der durch unvollständige Medienberichterstattung inzwischen häufig herrschenden Meinung vieler Bürger "Steuerberaterkosten seien nicht mehr absetzbar" können wir Ihnen versichern, dass dem nicht so ist.
  • Alle Bestandteile unserer Steuerberaterrechnung, die mit Einkünften zusammenhängen, sind voll steuerlich absetzbar!
Nur die Kosten für die Erstellung des Mantelbogens Ihrer Einkommensteuererklärung und die Kosten für die Anlage KAP sind nicht mehr steuerlich berücksichtigungsfähig.


Ihre Erste Beratung bei uns...

  • bleibt ohne Berechnung wenn keine haftungsbedingenden Inhalte entstehen oder
  • ist begrenzt auf maximal 150 €
Wir als Münchner Steuerberater unterliegen den gesetzlichen Regelungen unseres Berufsstandes. Wir werden mit Ihnen entweder eine
  • Honorarvereinbarung abschließen oder die
  • Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)anwenden.

Gebührenrahmen:

Die StBGebV sieht stets einen gewissen Rahmen vor, innerhalb dessen die Steuerberaterkosten liegen müssen. Wir verwenden im Regelfall die
Mittlere Gebühr .
Diese findet z.B. Anwendung bei
  • Jahresabschlusserstellung und
  • Rat und Auskunftsangelegenheiten.

Stundensätze:

  • Unsere Stundensätze betragen zwischen 75,00 € und 150,00 €.

Bestimmmend sind neben der Qualifikation, des für die Aufgabe zuständigen Kollegen/in, nachfolgendene Faktioren:

Faktoren der Honorarbestimmung:

  • der Zeitaufwand
  • die Qualität der übergebenen Unterlagen
  • der finanzielle Wert der Tätigkeit
  • die fachliche Schwierigkeit der Angelegenheit
  • die Vollständigkeit der Unterlagen sowie
  • das zu berücksichtigende Haftungsrisiko der Angelegenheit

Buchführung:

  • "Hier richten wir uns gerne nach Ihnen"... wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten diese Steuerberaterleistung "Buchführung" untereinander abzurechnen
  • Meist ist jedoch der Wunsch nach Pauschalvereinbarung ein geeigneter und passender Weg, der Ihnen kalkulierbare Kosten und die Gewissheit bietet, dass alle Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeführt sind
  • Daneben besteht die Möglichkeit die Buchführung nach Stundensätzen abzurechnen oder aber auch nach Buchungszeilen

Digitale Buchführung:

kostet im Regelfall 12 € mtl. Mehr dazu hier.

Lohnabrechnung:

Die Preise für eine mtl. Lohnabrechnung bewegen sich zwischen 9 € (bei mehr als 30 Arbeitnehmern mit Festgehältern) und 15 € bei Baulöhnen.
Die Erstellung und Übermittlung aller monatlichen Meldungen (Lohnsteuer / Krankenkassen / DRV) ist in diesem Preis enthalten.
Nebenarbeiten zur Lohnabrechnungserstellung wie z.B. Bescheinigungen, An- und Abmeldungen und z.B.Jahreswechselarbeiten rechnen wir nach der Zeitgebühr ab.

Reisekosten:

  • im Raum München berechnen wir keine Reisekosten
.

Auslagen:

Anfallende Auslagen wie Datev-Kosten oder Programmkosten, Lizenzkosten berechnen wir ohne Aufschlag 1:1 an Sie weiter. Daneben besteht auch die Möglichkeit z.B. Datev-Lizenz-Kosten direkt von DATEV an Sie abrechnen zu lassen.

Leistungsnachweis:

zu den so vereinbarten Tätigkeiten erhalten Sie stets einen detailierten Leistungsnachweis.