1/2012 Neues Verfahren zu Studiumskosten

Es ist wieder eine Klage zu Ausbildungskosten/Studienkosten anhängig beim
FG Baden-Württemberg unter Aktenzeichen: 10 K 4245/11. Der Kläger ist wieder ein Pilot mit teurer Ausbildung.

Wir - Steuerberater München Team Härtl - empfehlen allen Auszubildenden und Studenten, sämtliche derartige Kosten als Werbungskosten einzutragen und im folgenden Einspruchsverfahren das Ruhen des Verfahrens ausdrücklich zu beantragen.
Quelle: DSTV

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Eingestellt am 11.01.2012 von S. Härtl


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