1% Regel und Elektrofahrzeuge

Der Gesetzgeber plant die private Nutzung von Elektro - Geschäftsfahrzeugen dahingehend zu verändern, dass der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden darf.
  • Höchstbbetrag der Reduzierung ist 10.000 Euro.
  • Der Höchstbetrag reduziert sich um jährlich 500 Euro.
  • Die Regelung ist voraussichtlich begrenzt auf bis zum 31. Dezember 2022 angeschaffte Elektro- und Hybridfahrzeuge.


Eingestellt am 22.02.2013 von S. Härtl


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