40 € Grenze gilt nun auch bei Kunden

NEUE bundesweite Vereinfachungsregelung zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

Eine Gute Nachricht!
  • Die 40 Euro Grenze gilt auch für Zuwendungen an Dritte sprich Kunden.
  • § 37b EStG ist nicht mehr anzuwenden.
  • Aufmerksamkeiten bis zu einem (Brutto-) Wert von 40 € bleiben auch bei Hingabe an einen Kunden zu einem besonderen persönlichen Anlass steuerfrei. Sie sind nicht mehr mit in die Bemessungsgrundlage für die Pauschalsteuer einzubeziehen. Gilt für beispielsweise Blumensträuße, zum Geburtstag.
  • Bei Betriebsprüfungen dürfen die Prüfer bei Zuwendungen unter 40 Euro keine Kontrollmitteilungen mehr anfertigen.

"Rundverfügung der OFD Frankfurt / bundesweit zugelassen durch BMF"


Eingestellt am 10.12.2012 von S. Härtl


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