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Änderung Abgabefristen zur Einkommensteuererklärung ab 2018
Ab dem Steuerjahr 2018 haben sich die Abgabefristen zur Steuererklärung geändert.
Privatpersonen haben nun nicht mehr nur bis Ende Mai Zeit Ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt zu erklären, sondern bekommen einen automatischen Aufschub bis Ende Juli.
- Abgabe Ihrer Steuererklärung 2018 bis zum 31.07.2019.
- Abgabe Ihrer Steuererklärung 2018 bis um 28.02.2020.
Für die Nichteinhaltung der o.g. Abgabefristen wird ab 2018 für Steuerzahler eine Verspätungszuschlagspauschale in Höhe von 25,00 € pro verspäteter Monat festgesetzt und fällig.
Zu spät dran? Kontaktieren Sie uns für die Erstellung Ihrer Steuererklärungen!
Eingestellt am 29.06.2016