Änderungen für 2013 beim Elterngeld

1.Änderung beim Elterngeld:

  • 2013 erfolgt ein pauschaler Abzug von SV Beiträgen zur Berechnung des Elterngeldes.
  • Bei 2000 € Gehalt macht das netto ca 4,80 € mtl. aus.
  • Das ist zwar nicht viel doch die folgende zweite Änderung hat es in sich!

2.Änderung beim Elterngeld:

ACHTUNG: Lohnsteuerklassenwechsel muss nun vorgezogen werden

Der legale Weg die Steuerklasse zu ändern, um in den Genuss von höherem Elterngeld zu kommen wird wie folgt erschwert:
  • Für die Elterngeld-Nettoeinkommensberechnung 2013 ist diejenige Lohnsteuerklasse maßgebend, die der Antragsteller in den letzten zwölf Monaten am längsten hatte.
  • Der Wechsel in die bessere Steuerklasse muss also künftig mindestens sieben Monate vor dem Geburtstermin des Kindes erfolgen.


Eingestellt am 02.08.2012 von S. Härtl


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