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Änderungen für 2013 beim Elterngeld
1.Änderung beim Elterngeld:
- 2013 erfolgt ein pauschaler Abzug von SV Beiträgen zur Berechnung des Elterngeldes.
- Bei 2000 € Gehalt macht das netto ca 4,80 € mtl. aus.
- Das ist zwar nicht viel doch die folgende zweite Änderung hat es in sich!
2.Änderung beim Elterngeld:
ACHTUNG: Lohnsteuerklassenwechsel muss nun vorgezogen werden
Der legale Weg die Steuerklasse zu ändern, um in den Genuss von höherem Elterngeld zu kommen wird wie folgt erschwert:- Für die Elterngeld-Nettoeinkommensberechnung 2013 ist diejenige Lohnsteuerklasse maßgebend, die der Antragsteller in den letzten zwölf Monaten am längsten hatte.
- Der Wechsel in die bessere Steuerklasse muss also künftig mindestens sieben Monate vor dem Geburtstermin des Kindes erfolgen.
Eingestellt am 02.08.2012 von S. Härtl