Amtshilfe bei Sozialleistungen (z.B. ALG)

Im Jahr 2011 bezogene Sozialleistungen werden erstmals am 28.2.2012 automatisch an die Finanzämter gemeldet! (OFD)

Ein weiterer Schritt im Rahmen des automatischen Informationsaustausches in Deutschland ist vollzogen. Nach elektronischer Übermittlung von Lohn- und Renteneinkünften werden nun auch Sozialleistungen an die Finanzämter automatisch gemeldet.

  • Arbeitslosengeld,
  • Kurzarbeitergeld,
  • Insolvenzgeld,
  • Krankengeld,
  • Elterngeld,
  • ...(diese Liste ist nicht abschließend)
werden künftig über ein elektronisches Verfahren an das Finanzamt automatisch vom Träger der Leistung erstmals am 28.2.2012 für das Jahr 2011 gemeldet.

Gesetzlicher Hintergrund aus 2008:

  • Den Grundstein schuf der Gesetzgeber bereits mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008, mit dem er eine Übermittlungspflicht für Träger von Sozialleistungen in § 32b Abs. 3 EStG verankerte. Nach dieser Vorschrift müssen die Träger jährlich zum 28. Februar mitteilen, wer im Vorjahr welche Sozialleistungen bezogen hat.
  • Gemeldet werden nur Leistungen, die nicht ohnehin auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten (und damit bereits gemeldet) sind.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen einer Pilotierung bereits zum 28.2.2011 mit der erstmaligen Übermittlung begonnen. Betroffen hiervon waren Insolvenzgeld- und Arbeitslosengeldzahlungen aus 2009, sowie sämtliche Lohnersatzleistungen der Bundesagentur aus 2010.
  • Gemeldet und abgeglichen wird über die persönliche Identifikationsnummer (ID-Nummer des Leistungsempfängers)
Steuerberater - Hinweis zu Lohnersatzleistungen : Sozialleistungen wie z. B. das Arbeitslosengeld und Elterngeld sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz, der auf die übrigen Einkünfte entfällt (sog. Progressionsvorbehalt). Dies dürfte der Grund sein, warum sich die Finanzämter für diese Leistungen interessieren.
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Eingestellt am 14.09.2011 von S. Härtl


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