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Banken erheben Kirchensteuer auf Kapitalerträge/Zinsen
Viele Anfragen erreichen uns derzeit bezüglich des Kirchensteuerabzugs bei Zinsen u.a. Kapitalerträgen bei Banken - hier wollen wir aufklären:
Die aktuelle Situation 2014:
- Teilen Sie jeder Bank - bei der Sie ein Konto haben, Ihre Kirchenzugehörigkeit mit, damit die Bank den Abzug der Kirchensteuer richtig vornehmen kann. Ist dies nicht der Fall, wird in 2014, keine Kirchensteuer aus Kapitalerträgen bzw. Zinsen abgeführt, was zu Rückfragen bei der Steuererklärung führen kann.
- Dies geschieht meist formlos aber auch mittels eines Formulars der Bank.
- Bei der Steuererklärung kann jeder Bürger dann die Korrektur ggf. die Nachholung des Kirchensteuerabzuges beantragen.
Ab 2015:
- Ab 2015 fragen die Banken automatisch die Kirchenzugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern, mittels Ihrer persönlichen Identifikationsnummer ab, und erreichen so ab 2015 einen automatischen richtigen Abzug der Kirchensteuer auf Zinsen und andere Kapitalerträge.
Wir empfehlen Ihnen, beim nächsten Besuch Ihrer Bank dieses Thema zu klären ggf Ihre Kirchenzugehörigkeit klar zu erklären und Ihrer Bank Ihre persönliche Identifikationsnummer mitzuteilen.
Sie können die Abfrage Ihrer Kirchenzugehörigkeit in 2015 zwar verhindern, in dem Sie einen Sperrvermerk beim BZSt setzen lassen, doch das macht in unseren Augen keinen Sinn.
Link zur Seite des Bundeszentralamtes für Steuern mit Informationen und Formularen zum Abruf Ihrer persönlichen Identifikationsnummer:
Formulare und Links bei BZSt
Eingestellt am 11.03.2014 von S. Härtl