Betriebsausgaben ABC für Selbständige und Gewerbetreibende

Zu Ihrer Unterstützung haben wir - Steuerberater München Team Härtl - für Sie hier eine Zusammenstellung und Checkliste über mögliche Betriebsausgaben erstellt. Diese Aufstellung soll bei der Erstellung Ihrer Gewinnermittlung oder aber auch bei den Vorbereitungsarbeiten zur Abgabe Ihrer Unterlagen dazu dienen, dass nichts übersehen wird.

Sprechen Sie uns gerne an, wir haben zahlreiche Vorlagen und Arbeitshilfen zur Vorerfassung für Sie, damit am Ende unsere Leistung so günstig wie möglich für Sie wird.

Betriebsausgaben - ABC:

Diese Liste erhebt nicht den Anspruch ab absolute Vollständigkeit.

Abschreibungen auf Anlagevermögen
Anschaffungen für Büro / Schreibtisch etc.
Arbeitsmittel
Anteilige Miete (Raumkosten) bei selbständigen
Anlaufkosten
Anwaltskosten
Arbeitskleidung
Bankgebühren / Zinsen
Beiträge an Berufsverbände
Beitreibungskosten f Mahnbescheid
Berufskleidung (typische)
Betriebsausflug, Betriebsfest
Betriebsausgabenpauschalen (ggf für best. Berufsgruppen)
Bewirtungskosten 70%
Berufskleidung und Reinigung Ihrer Berufskleidung
Büromaterial
Blumengeschenke
Computer / Laptop / Zubehör / Verbrauchsmaterial
Diebstahl Verlust (mit Besonderheiten)
Doppelte Haushaltsführung
Domainkosten
Einlagen (= Wirtschaftsgüter die ab Betriebseröffnung nun betrieblich nutzen
Elektronikversicherung
Fachliteratur
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb
Fortbildungskosten
Fahrrad
Freiwillig soziale Leistungen
Franchise-Gebühren
Geschenke bis 35 €
Garantieleistungen
Homepagekosten
Haftpflichtversicherung (betriebliche)
iPhone oder andere Mobilfunkgeräte
iPad oder ähnliche Geräte
Investitionsabzugsbetrag
Internetgebühren / Providerkosten
Kinderbetreuungskosten / Alternativ Sonderausgaben
Kleingeräte
Kontoführungsgebühren
Leasingkosten oder Mietkaufkosten
Lohnkosten / Personalkosten
Minijob Löhne
Midijob oder Gleitzonenjob Löhne
Pkw Kosten / dienstlich o. beruflich gefahrene Kilometerkosten PKW Motorrad (für betriebliche Fahrten bis zu 30ct pro gefahrenem km)
Parkgebühren
Fahrzeugwäsche
Prozesskosten
Provisionen
Ratenzahlungen
Raumkosten
Rechtsschutzversicherung
Reisekosten nach Beleg
Reisekosten gefahrene Dienstliche km x 30ct
Reinigung Arbeitskleidung
Reparaturen
Sachbezüge für Personal
Schadenersatzzahlungen
Softwarekosten und auch Trivialsoftware bis 410 €
Softwareupdatekosten
Sponsoringausgaben
Schuldzinsen für Betriebsausgaben
Steuerberatungskosten / Buchführungskosten
Spenden
Gewerbesteuer (nicht mehr als BA abzugsfähig)
Telefonkosten
Handykosten
Umzugskosten
Umsatzsteuervoranmeldungen / Umsatzsteuervorauszahlungen
Unfall mit dem Pkw
Versicherungsprämien
Verpflegungsmehraufwendungen
Veröffentlichungskosten
Vorsteuer (Betriebsausgabe bei §4(3) Rechnern )
Wareneinkauf
Werkzeuge
Werbekosten
Inserate
Verpackungsmaterial

Gesetzliche Definition von Betriebsausgaben:

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen in Geld oder Geldeswert (§ 4 Abs. 4 EstG).

Betriebsausgaben und anteilige betriebliche Nutzung:

Eine Aufteilung von betrieblich und privat veranlassten Kosten in Betracht, wenn sich der Anteil der betrieblichen Nutzung objektiv anhand von Unterlagen oder Aufzeichnungen von den privat veranlassten Teil der Ausgaben (Lebensführung), einwandfrei und leicht trennen lässt. Außer der private Anteil liegt unter ca 5%. Der als Betriebsausgaben zu berücksichtigende Teil kann gegebenenfalls auch glaubhaft geschätzt werden.


Eingestellt am 10.07.2012 von S. Härtl , letzte Änderung: 29.07.2018 von Michael Strohschein


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