Der Informationsaustausch in Europa erreicht 2013 eine neue Dimension

Die Mitgliedstaaten verpflichten sich ab 2013 gegenseitig, auf Ersuchen eines Landes im Rahmen eines Besteuerungs- oder eines Steuerstrafverfahrens, ALLE erforderlichen Informationen und das - zeitnah - zu geben.

Achtung: Durch das EUAHiG wird die bisher oft langsame Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der "europäischen" Besteuerung in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist das Funktionieren des Binnenmarktes zu erreichen und um speziell die Steuern bei grenzüberschreitenden Steuersachverhalten (auch Umsatzsteuer) ordnungsgemäß festsetzen zu können.

Dazu wird eine neue effiziente Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zwischen den europäischen Steuerbehörden aufgebaut und eine echte Pflicht zur zwischenstaatlichen Informationsweitergabe eingeführt.

Neu: "zentrale Verbindungsbüros":

Die Neuerung ab 2013 betreffen im wesentlichen die Schaffung neuer so genannter
  • zentraler Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten sowie
  • der Einführung elektronischer Standardformblätter und
  • Übermittlungsfristen sowie auch
  • die stufenweise Entwicklung eines automatischen Informationsaustauschs und
  • die Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit durch weitergehende Anwesenheits- und Teilnahmemöglichkeiten an behördlichen Ermittlungen

Die Amtshilferichtlinie innerhalb Europas beinhaltet dann:

  • direkte Prüfungsmöglichkeiten und
  • Mindeststandards zur informationsweitergabe ebenso wie
  • die verbindliche Einführung eines OECD-Standards für Transparenz und effektiven Informationsaustausches rein für Besteuerungszwecke
  • Lediglich Beweisausforschungen - also Ermittlungen für den anfragenden Staat - sind ausgeschlossen.

Jeder Staat in europa Übermittelt dann Informationen!

  • auch, wenn der angefragte Mitgliedstaat kein eigenes Interesse oder keine Vorteile daran/daraus hat oder
  • weil die gewünschten Informationen sich auf das Bankwesen beziehen
  • einem sonstigen Finanzinstitut, bei einem Bevollmächtigten oder bei einem Vertreter oder bei einem Treuhänder sich befinden oder sich auf Eigentumsanteile einer Person beziehen.
Steuerberater München Team Härtl rät - bereiten Sie sich vor! Es wird in bälde "sehr eng" für Steuerhinterzieher.

Meist rentiert sich das verschweigen ausländischer Einkünfte/Konten definitiv nicht. Jeder der ein Steuerstrafverfahren erlebte, wird ihnen das bestätigen. Die Strafen, gerade für kleine "Taten" sind verhältnismäßig sehr sehr hoch.

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Eingestellt am 12.03.2012 von S. Härtl


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